Religion Kempen: An der Verbindungsstraße soll ab Dienstag der islamische Gebetsruf ertönen

Kempen · Die türkisch-islamische Gemeinde hat für den Gebetsruf eine Duldung der Stadt Kempen während der Corona-Krise bekommen. Anwohner wurden per Flyer durch die Gemeinde informiert und sind deswegen irritiert.

 Seit einigen Jahren hat die Gemeinde ihren Sitz an der Verbindungsstraße 21. Früher war die Moschee an der Kleinbahnstraße 19 a.

Seit einigen Jahren hat die Gemeinde ihren Sitz an der Verbindungsstraße 21. Früher war die Moschee an der Kleinbahnstraße 19 a.

Foto: Tobias Klingen

Da staunten einige Anwohner der Verbindungsstraße nicht schlecht. Am vergangenen Freitag hatten sie einen Info-Flyer der Türkisch-Islamischen Gemeinde im Briefkasten. Darin heißt es, dass die Gemeinde an ihrer Moschee, Verbindungsstraße 21, „in den nächsten Tagen den Gebetsruf (Ezan) mit einer Freisprechanlage ertönen lässt“. In der Corona-Krise setze Kempen damit ein Zeichen, „indem Nächstenliebe verbreitet und hierdurch Hoffnung und Zuversicht gespendet werden“, heißt es auf dem Informationsblatt. Die Stadt Kempen habe dem Gebetsruf zugestimmt. „Hierfür bedanken wir uns herzlichst bei dem Bürgermeister der Stadt Kempen für das Verständnis und die Zusammenarbeit“, schreibt die Kempener Gemeinde den Anwohnern.

„Wir haben ja gar nichts gegen die Gemeinde. Und auch nicht gegen entsprechende Gebetsrufe“, sagt ein Anwohner der Verbindungsstraße (Name der Redaktion bekannt). „Aber dass wir hier mal eben so einen Flyer von der Gemeinde als Info bekommen, halte ich nicht für richtig.“ Er und auch weitere Anwohner, die sich bei der WZ gemeldet haben, hätten gerne etwas von der Stadt Kempen dazu gehört. „Im besten Fall gehören Anwohner in so eine Entscheidung auch eingebunden“, findet der Kempener.

Er hat seinen Unmut bereits in einen Schreiben an Bürgermeister Volker Rübo kundgetan. Ebenso eine andere Anwohnerin (Name der Redaktion bekannt), die sich über die „schwammigen Formulierungen“ in dem Flyer beschwert. „Wird dieser Gebetsruf nur einmalig erfolgen oder ist er damit generell etabliert? Was bedeutet die Formulierung, dass der Ruf ,in den nächsten Tagen’ erfolgen wird? Irgendwann nur einmal oder einmal an mehreren Tagen? Wie oft am Tag soll dies erfolgen? Wieso wurde diese Genehmigung im Vorfeld nicht in der Presse veröffentlicht? Ist dieses Thema jemals in einem Ausschuss besprochen und beschlossen worden? Hat zuvor eine Bürgerbefragung stattgefunden?“ Diese Fragen hat die Anwohnerin an die Stadt Kempen geschickt. Und auch die WZ stellte am Montag entsprechende Anfragen bei der städtischen Pressestelle und bei der islamischen Gemeinde.

Die Stadt Kempen teilte am Montagnachmittag mit, dass der Gebetsruf erstmals am Dienstag, 16. Juni, zu hören sein wird. Die Gemeinde werde diesen fortan täglich vollziehen. „Der Gebetsruf wird einmal am Tag gegen 15 Uhr erfolgen, Dauer zwei bis drei Minuten, ohne Verstärker. Zudem gilt die Duldung zunächst während der Corona-Krise.“ Diesen Zeitraum kann man nicht genau definieren, wie Stadtsprecher Christoph Dellmans auf Nachfrage sagte. Das hänge damit zusammen, wann in allen Kirchen wieder normale Gottesdienste durchgeführt werden dürfen, so der Pressesprecher.

Ebenfalls auf Nachfrage machte Dellmans deutlich, dass der Gebetsruf nicht über eine Lautsprecheranlage erfolgen soll. Es werde im Hof der Moschee gebetet, so Dellmans. Weil keine Lautsprecheranlage zum Einsatz komme, sei auch keine Prüfung oder Genehmigung durch das Ordnungsamt nötig gewesen. „Laut Aussage von Ditib kommt keine Lautsprecheranlage zum Einsatz“, so die Mitteilung der Stadt. Die Gemeinde selbst schreibt im Flyer an die Anwohner von einer „Freisprechanlage“.

Die Behandlung des Themas in einem politischen Ausschuss ist nach Angaben der Stadt Kempen ebensowenig notwendig wie eine Bürgerbefragung. „Es handelt sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung“, so die Stadt. Zudem werde die Ausübung der Reliogionsfreiheit berührt. Daher habe das Ordnungsamt nach geltendem Recht beurteilt und entschieden.

Ein Vertreter der Kempener Gemeinde meldete sich auf Anfrage der WZ mit der Information, dass die Uhrzeit für den Gebetsruf noch nicht abschließend geklärt sei. Das soll im Laufe des Dienstags nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt geschehen. Nach Angaben des Gemeindevertreters wollen die Gläubigen für den Ruf die Mikrofonanlage benutzen, die sich im Innern der Moschee befindet. Diese komme auch bei den üblichen Veranstaltungen zum Einsatz. Für den nun folgenden Ruf sollen die Fenster der Moschee geöffnet werden; die vorgeschriebenen Lärmpegel würden eingehalten.

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