Grefrath Behörde: Baumfällungen am Burgweg waren ordnungsgemäß

Grefrath · Anwohner in Grefrath wunderten sich über Rodungen an Karneval. Der Kreis Viersen sieht in diesem Bereich keinerlei Probleme.

 Nach den Baumfällungen soll das Grundstück am Burgweg bebaut werden.

Nach den Baumfällungen soll das Grundstück am Burgweg bebaut werden.

Foto: WZ/Tobias Klingen

Während andere im Rheinland an Rosenmontag Karneval gefeiert haben, wurde auf einem Grundstück am Burgweg (gegenüber Am Haspel) in Grefrath eifrig gearbeitet. Anwohner berichten der WZ, dass es ausgerechnet am Karnevalswochenende „massive Baumfällungen“ auf diesem Grundstück gegeben habe. Da fragen sich die Anwohner zum einen, ob diese Arbeiten genehmigt waren. Und zum anderen, ob nicht die sogenannte Schonzeit-Frist abgelaufen war. Denn laut Gesetz darf man in NRW nur bis zum 28. Februar roden – und Rosenmontag war am 4. März.

Der Kreis Viersen stellt jedoch als zuständige Behörde auf Anfrage der WZ, klar, dass bei den Arbeiten alles ordnungsgemäß angemeldet und gelaufen sei. „Die Baumfällungen sind nicht zu beanstanden. Es handelt sich um einen Baumbestand in einem großen Hausgarten, der nicht unter das Fällverbot fällt, das von März bis September gilt“, teilt Markus Wöhrl, Pressesprecher des Kreises Viersen, mit.

Firma habe Bestimmungen
des Artenschutzes beachtet

In so einem Fall müssten die Bäume dennoch auf Brutvorkommen untersucht werden, weil in Bäumen brütende Vögel grundsätzlich „ohne vernünftigen Grund“ nicht gestört, verletzt oder gar getötet werden dürfen, so der Kreis. Mit Blick darauf habe sich die Grundstückseigentümerin „sehr verantwortlich“ verhalten und sich vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigt. Sie habe glaubhaft versichert, dass die Fällungen von einer Fachfirma durchgeführt werden, die die Artenschutzbestimmungen beachtet. Die Fällungen haben nach Angaben des Kreises Viersen sogar vor dem 1. März stattgefunden. Bei den Arbeiten im März habe es sich lediglich um Restarbeiten (Zersägen von Stamm und Ästen) gehandelt.

Die Eigentümerin hat die Fällungen durchführen lassen, weil das Grundstück an der Verbindungsstraße zwischen Stadion- und Hermann-Lenßen-Straße bebaut werden soll. Die Gemeinde Grefrath bestätigte der WZ, dass eine entsprechende Baugenehmigung erteilt worden sei. Die Eigentümerin selbst wollte sich gegenüber der WZ nicht zum Projekt äußern.

(tkl/bos/ulli)
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