Hospital darf nun auch bei Arbeitsunfällen behandeln

Das Hospital darf nun auch Menschen behandeln, die sich während der Arbeit schwer verletzt haben.

Kempen. Neben die Leitersprosse getreten, auf dem Weg zum Kunden in die Leitplanke gerasselt oder mit der Stichsäge abgerutscht — ein Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen ist schnell passiert.

Wie es in so einem Fall weitergeht, ist jedem klar: Notruf, Krankenwagen, Behandlung im Krankenhaus.

In welchem Hospital die Fahrt mit dem Rettungsdienst jedoch endet, ist dem Schwerverletzten dabei meist egal — nicht jedoch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

„Die Berufsgenossenschaften haben sehr detaillierte Vorstellungen davon, wie ein Krankenhaus ausgerüstet sein muss, damit es schwerstverletzte Opfer von Arbeitsunfällen behandeln kann“, weiß Elmar Rakebrand, Chirurg im Hospital zum Heiligen Geist. „Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, sind die Rettungskräfte angewiesen, zu einem für die Behandlung zugelassenen Krankenhaus zu fahren.“ Lässt der Zustand des Patienten den weiteren Transport nicht zu, wird er in der nächstgelegenen Klinik versorgt und dann verlegt.

„Die Patienten sollen nicht an unserem Hospital vorbeigefahren werden“, erklärt Stefan Hinsenkamp, Chefarzt der chirurgischen Abteilung, weshalb sich das Krankenhaus um die Zulassung zum sogenannten VerletztenartenVerfahren bemüht hat. Diese Zulassung wurde nun rückwirkend zum 1. Dezember vergeben — Grund zur Freude sowohl für das Hospital als auch für die Stadt Kempen.

„Es handelt sich dabei um einen wichtigen Vertrauensbeweis in die Existenz unseres Hauses“, betont Rakebrand angesichts der ungewissen Zukunft des Hospitals (die WZ berichtete). Und Erster Beigeordneter Hans Ferber freut sich, dass die Behandlung aller Folgen von Arbeitsunfällen im Kempener Hospital möglich ist: „Ein klarer Standortvorteil.“

Zu den Verletzungen, die ab sofort im Hospital zum Heiligen Geist als Folge von Arbeitsunfällen behandelt werden dürfen, gehören etwa offene Schädel-Hirn- und Brustkorbverletzungen mit beschädigten Organen, sowie komplizierte Knochenbrüche. „Auch vermeintlich kleinere Verletzungen, die aber komplexe Auswirkungen haben, gehören zum Spektrum“, betont Hinsenkamp.

Er leitet seit Juli die unfallchirurgische Abteilung und verfügt über die Zusatzqualifikation „Spezielle Unfallchirurgie“ — eine Voraussetzung für die Zulassung des Hospitals zum Verletztenarten-Verfahren. Auch sein Stellvertreter, Oberarzt Christof Buchta, verfügt über diese Qualifikation.

Zu den baulichen und ausstattungstechnischen Bedingungen, die das Krankenhaus erfüllen musste, gehören etwa ein Hubschrauberlandeplatz, ein Reanimations- und Schockraum sowie ein ständig dienstbereites Labor.

„Wir freuen uns, dass wir diese Anforderungen erfüllen können — nicht zuletzt auch deshalb, weil der OP-Trakt erst kürzlich modernisiert wurde“, so Rakebrand. Diese Ausstattung sei nicht selbstverständlich für Kliniken außerhalb von Großstädten.

Die Zertifizierung gilt zunächst für zwei Jahre, dann muss das Hospital nachweisen, ausreichend viele Schwerstverletzte behandelt zu haben. „Wir sind da zuversichtlich“, so Rakebrand.

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