Zukunft der Bäder Grefrath: Vier Varianten für die Freibad-Rettung

Grefrath · In einer Vorlage für den Hauptausschuss schlägt die Verwaltung den Erhalt des Bades vor. Die Kosten für Instandsetzungen liegen zwischen einer und vier Millionen Euro.

 Spiel und Spaß im Freibad: So soll es auch künftig sein – geht es nach der Gemeindeverwaltung.

Spiel und Spaß im Freibad: So soll es auch künftig sein – geht es nach der Gemeindeverwaltung.

Foto: ja/Lübke, Kurt (kul)

Viele Grefrather lieben ihr sanierungsbedürftiges Freibad und wollen seinen Erhalt unbedingt. Allen voran der parteilose Manfred Lommetz, der sich in seiner letzten Amtszeit als Bürgermeister noch einmal ins Zeug fürs Freibad legt. Das belegt unter anderem die Vorlage „Erhalt des Freibades Dorenburg“, die am Dienstag, 4. Februar, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert werden soll und seine Handschrift erkennen lässt. Im Dezember 2018 hatten die Grünen beantragt, Konzepte zur Sanierung zu entwickeln. Nun liegen die Ergebnisse vor.

Nach der denkwürdigen Sportausschusssitzung im November 2018 mit emotionalen Diskussionen ist es ruhiger um das Thema Freibad geworden. In der Sitzung in der Albert-Mooren-Halle hatte ein Gutachter, der von der Gemeinde beauftragt worden war, zukunftsfähige Konzepte für die ganzjährige Bäder-Nutzung zu entwicklen, seine Ergebnisse der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt. Er hatte ein Kombi-Bad als die aus Kosten-Nutzen-Sicht beste Lösung präsentiert. Dafür würde ein Außenschwimmbereich an das bestehende Hallenbad angebaut. In dieser Variante würde das Freibad an der Dorenburg geschlossen. Der Gutachter hatte vorgerechnet, dass die Sanierung des Freibades vier bis fünf Millionen Euro kosten würde. Das Kombibad wäre mit Kosten von zwei bis drei Millionen Euro deutlich günstiger und auch im laufenden Betrieb sparsamer.

Der Gutachtervorschlag für
ein Kombibad wird verworfen

Dem Kombibad hatte Lommetz bereits damals eine Absage erteilt und es steht auch jetzt in der Vorlage nicht zur Diskussion. Im Gegenteil: Es werden Gründe angeführt, die dagegen sprechen. Wie überhöhte Kostenansätze, fehlende Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Lärmschutz. Dazu hätten Anlieger schon mit Klagen gedroht, falls auf dem Schulgelände ein Schwimmbadaußenbereich angelegt werden sollte. Sodass es „auf jeden Fall zu einer Verschleppung der Baumaßnahme um mehrere Jahre“ kommen würde, wie es in der Vorlage heißt.

Als Gründe für einen Erhalt des Freibades werden aufgezählt: Durch den Klimawandel bedingte heiße Sommer, das Gesamtpaket Dorenburg-Freibad als Erholungs- und Spielfläche für Familien und Plus für den Naherholungstourismus sowie das im Freibad „stets gelassene Treiben, fast wie im eigenen Garten“. Als Lösung werden vier Varianten einer Sanierung vorgeschlagen – von der preiswerten Mindestlösung (1) bis zur Luxusvariante (4). Doch, so stellt die Vorlage klar: Vor der Varian-
en-Entscheidung muss es eine Entscheidung für oder gegen den Erhalt des Freibades geben.

Welche Mängel hat das Freibad? Da heißt es in der Vorlage, dass schon seit „Jahrzehnten erhebliche, technische und hygienische Herausforderungen“ von den Gemeindewerken – als Eigentümerin und Betreiberin sowie 100-prozentigen Tochter der Gemeinde Grefrath – „bravourös mit Notlösungen“ behoben werden konnten. Die Probleme: Filter, Pumpen und Rohre reichen für die notwendige Chlorung nicht mehr aus und müssten erneuert werden; das Gebäude ist für die Zubereitung von Lebensmitteln nicht mehr zugelassen. Diese Probleme hatten zuletzt den Kreis Viersen veranlasst, die Besucherzahl auf 1400 zu beschränken und die Gastronomie in einen mobilen Imbisstand zu verlegen.

Mindestens Wasseraufbereitung müsste erneuert werden

Die Wasseraufbereitungsanlage, deren Einhausung und Zustellung zum Becken müssten als Minimum erneuert werden. Dann würde die Besucherzahlbegrenzung vom Kreis auch wieder aufgehoben und mehr Einnahmen durch mehr Besucher könnten verbucht werden. Variante 2 hat die Beseitigung der Mängel im Gastronomiebereich als Plus im Angebot. Beide Varianten würden das Bad für mindestens sieben bis zehn Jahre flott machen. Selbst wenn dann das Bad geschlossen würde, „hätte sich der zwischenzeitliche Erhalt gelohnt“, ist in der Vorlage zu lesen.

Für die nächsten beiden Vorschläge gibt es eine Variable – eine Rechnung mit der Landesgartenschau und ohne. Mit, würde Fördermittel bedeuten, die in die Kosten eingerechnet werden könnten. Ohne, müsste die Gemeinde die Zeche selbst zahlen. Variante 3 sieht neben den Maßnahmen aus 1 und 2 die Sanierung von sanitären Einrichtungen, Umkleiden und Eingangsbereich vor. Das Sahnehäubchen bei der 4. Variante ist, wie einzelne Wasserbecken verändert oder ausgebaut werden sollen. Eine Entscheidung, die die Gemeinde dann den Gemeindewerken überlassen will. Und dann könnten auch Wünsche von Vereinen und Co. eingearbeitet werden. Die Kosten der Varianten liegen zwischen einer und vier Millionen.

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