Kempener war das Opfer Erpresser müssen Geldstrafen zahlen

Kempen. · Zwei Brüder wollten bei einem jungen Kempener Mietschulden eintreiben. Jetzt wurden sie verurteilt.

 Der Fall wurde vor dem Krefelder Schöffengericht verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Krefelder Schöffengericht verhandelt.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Mit üblen Drohungen wollten zwei Männer in Kempen Schulden eintreiben. Jetzt mussten sie sich wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten. Beide Täter wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Laut Anklage hatten der heute 33-Jährige und sein älterer Bruder das Opfer vor zwei Jahren in seiner Wohnung in Kempen besucht und Geld gefordert. Damit sollte der Kempener die Schulden seines Sohnes begleichen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen sie gesagt haben: „Willst du für 5000 Euro Kopfschmerzen haben?“ Außerdem sollen sie vor die Tür getreten und angekündigt haben: „Wir kriegen dich, deine Familie und deinen Sohn!“ Auch hätten sie ihn nachdrücklich davor gewarnt, die Polizei zu rufen.

Bei dem Geld soll es sich um Mietschulden handeln, die das Duo eintreiben wollte. Der Vorfall ließ sich allerdings nicht komplett aufklären, weil der Schuldner erst gar nicht zur Verhandlung kam. Es war bereits der dritte Anlauf vor Gericht, bei dem er fehlte. Der junge Mann entschuldigte sich jetzt damit, dass er sich derzeit in Polen aufhalte und das Ergebnis eines Corona-Tests abwarten müsse, bevor er nach Deutschland zurückfahren könne.

Richter, Verteidigung und Staatsanwalt verständigten sich darauf, das Verfahren abzukürzen und lediglich Geldstrafen zu verhängen, wenn die beiden Angeklagten ein Geständnis ablegen. Die Verteidigung hatte damit argumentiert, dass die Schulden tatsächlich bestanden und die Forderung berechtigt war. Das rechtfertigte allerdings nicht, dass man diese vom Vater einfordere, hielten Richter und Staatsanwalt dagegen. Allerdings sei das Problem nicht so schnell aufzuklären, wenn die Angeklagten kein Geständnis ablegen würde. So einigte man sich auf eine Verständigung. Die Strafe wurde doppelt gemildert. Es sei ein minder schwerer Fall und außerdem beim Versuch geblieben.

Beide Täter müssen Geldstrafen zahlen. Der 33-Jährige muss 1350 Euro zahlen, sein Bruder 1200 Euro.

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