Gastronomen klagen über Corona-Testpflicht Gäste bleiben wegen 2G-Plus weg

Kempen/Tönisvorst/Willich · Viele Gastronomen klagen über die neue 2G-Plus-Regelung für den Restaurantbesuch: Viele Kunden schreckt die zusätzliche Testpflicht offenbar ab, die Kontrolle der Impfnachweise sei aufwendig. Doch es gibt auch Ausnahmen.

 Gastronom Ralf Müller, der in Willich-Schiefbahn ein Restaurant führt, kann die Corona-Regelungen inzwischen nicht mehr nachvollziehen.

Gastronom Ralf Müller, der in Willich-Schiefbahn ein Restaurant führt, kann die Corona-Regelungen inzwischen nicht mehr nachvollziehen.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Nach den ersten Tagen mit der 2G-Plus-Regelung ziehen Gastronomen im Kreis Viersen eine ernüchternde Bilanz. Die Zahl der Gäste ist fast überall rückläufig. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, die seit Donnerstag, 13. Januar, gilt, müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie in einem Restaurant, einer Kneipe oder einem Café etwas essen oder trinken wollen. Das kann ein Schnelltest sein, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Gäste sowie doppelt Geimpfte, die genesen sind. Letztere müssen dazu einen positiven PCR-Test aus den vergangenen drei Monaten vorlegen.