Fußballer vor Gericht: TuS St. Hubert gegen Ex-Trainer

Ingo Oelhausen hat den TuS wegen ausstehender Bezüge verklagt. Am Donnerstag gab es einen Vergleich.

Krefeld/St. Hubert. Ein fußballerisches Verhältnis, das am 30. Mai in einer rauschenden Aufstiegsfeier seinen Höhepunkt hatte, endete Donnerstag vor dem Krefelder Arbeitsgericht. Dort trafen sich Vertreter vom TuS St. Hubert und der ehemalige TuS-Trainer Ingo Oelhausen. Dieser hatte Klage gegen seinen Ex-Verein eingereicht.

Als der Erfolg nach dem Aufstieg aus der Kreisliga A in der ersten Bezirksligasaison ausblieb, wurde Oelhausens unbefristeter Arbeitsvertrag vom TuS zum 31. Januar 2011 gekündigt — fristgerecht. Zum Nachfolger wurde Oelhausens Co-Trainer Oliver Dünwald. Dies wurde Oelhausen am 22. Dezember 2010 mitgeteilt. „Dass es sich zwischen dem Kläger und dem Verein um einen Vertrag über ein Arbeitsverhältnis im Fußballamateur-Bereich handelt, ist unstrittig“, stellte Arbeitsgerichts-Direktor Olaf Klein in der Verhandlung klar. Die ausgesprochene Kündigung sei ebenfalls unstrittig.

Streitpunkt zwischen Oelhausen und dem TuS ist eine mündliche Vereinbarung von Dezember 2009, die es laut Kläger geben soll. Demnach habe der TuS die Verträge mit Oelhausen und Co-Trainer Dünwald mündlich bis zum 30. Juni 2012 befristet verlängert. Das ist laut Oelhausen in einem Gespräch mit den Vereinsverantwortlichen vereinbart worden.

Olaf Klein, Direktor des Arbeitsgerichts

Und auch die Presse wurde damals vom TuS informiert: „Weiter mit Oelhausen und Dünwald“ titelte die WZ am 9. Januar 2010. Im Artikel wurde Pressesprecher Thomas Zygan zitiert: „Die beiden sind eine Bereicherung für den Verein.“

Wegen dieser mündlichen Vereinbarung forderte Oelhausen vor Gericht die Auszahlung seiner Bezüge bis Juni 2012 ein: 6800 Euro. Sollte aus dem bestehenden unbefristeten Vertrag ein neuer befristeter bis Juni 2012 geworden sein, stünde Oelhausen das Geld zu.

Die TuS-Verantwortlichen wollen von der mündlichen Vertragsverlängerung aber nichts wissen. Da es kein Schriftstück über die Vereinbarung gibt, ist der Trainer in der Beweispflicht. Das bedeutet: Das Arbeitsgericht müsste ihn und die anderen Teilnehmer des Gesprächs von Dezember 2009 vernehmen.

„Wenn Sie sich nicht einigen können, werde ich die Beweisaufnahme eröffnen und einen Folgetermin ansetzen“, so Richter Klein. Mit Blick auf die „geringe Streitsumme“ machte er beiden Parteien die juristischen Konsequenten deutlich: „Wenn ich Sie als Zeugen vernommen habe, wird sich wohl herausstellen, dass einer von beiden nicht die Wahrheit gesagt hat.“

Der Richter sprach von einem „versuchten Prozessbetrug“: „Sollte es soweit kommen, werde ich die Akten persönlich zum Staatsanwalt bringen. Da können Sie sicher sein.“ Dann drohten strafrechtliche Konsequenzen für denjenigen, der gelogen hat.

Nach dieser Belehrung stimmten der TuS und Oelhausen zu, dass das Gericht einen Vergleichsvorschlag machen soll. Der Richter und seine beiden Schöffen schlugen vor, dass der Trainer vom Klub 1500 Euro bekommen soll. Oelhausen war damit einverstanden. Der TuS aber nicht: „1000 Euro ist das Maximum“, so der Anwalt des Vereins, nachdem er sich mit den Vorstandsvertretern beraten hatte. Und auch auf das Entgegenkommen von Oelhausen und seinem Anwalt (1250 Euro) ging der Klub nicht ein.

Am Ende einigten sich die Parteien auf eine Abfindung von 1000 Euro für den Aufstiegstrainer — unter Vorbehalt. Ingo Oelhausen hat ein Widerufsrecht bis zum 21. April. „Mein Mandant braucht noch Bedenkzeit. Und wenn Sie mich fragen, sehen wir uns nochmal wieder“, sagte sein Anwalt.

„Ich sage die Wahrheit und habe ein reines Gewissen“, sagte Oelhausen am Donnerstag nach der Verhandlung zur WZ. Ob er dem Vergleich endgültig zustimmt, ließ er noch offen: „Darüber muss ich nochmal schlafen. Ich werde mir das in Ruhe überlegen.“

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