Frauen in St. Hubert bespuckt und beleidigt

Nach Vorfällen rund um die Aldekerker Straße stand jetzt ein psychisch Kranker vor Gericht.

St. Hubert/Krefeld. Von Juli bis Dezember 2012 trieb ein damals 41-Jähriger rund um die Aldekerker Straße sein Unwesen.

Beim Joggen beleidigte und bespuckte er fremde Frauen — unter anderem eine Anwohnerin, die mit ihrem Hund unterwegs war (die WZ berichtete exklusiv).

Zum Teil wurde der Mann auch handgreiflich. Mehrmals bewarf er außerdem fahrende Autos mit Steinen. Zu ernsthaften Schäden oder Verletzungen kam es aber nicht.

Inzwischen ist klar, dass der Mann psychisch krank ist. Er leidet unter einer Psychose. Bereits im Oktober hatten sich Bürger an die Polizei und die WZ-Redaktion gewandt. Damals war die Erkrankung des Mannes aber noch unbekannt. Die Polizei nahm ihn erst im Dezember in Gewahrsam.

Am Freitag hatte das Landgericht Krefeld über den Kempener zu entscheiden. Mit dem Ergebnis, dass der heute 42-Jährige zu einer Einweisung in die Psychiatrie verurteilt wurde. Die Einweisung wurde aber zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann, der nach Informationen der WZ in einer städtischen Unterkunft in Voesch gewohnt hat, gestand die Taten weitgehend vor Gericht. Er habe sich von den Passanten bedroht gefühlt. Das sei wohl darauf zurückzuführen, dass er im Zeitraum der Attacken seine Medikamente nicht genommen hatte.

Damit das nicht noch einmal passiert, hat ihm das Gericht eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt. Zusätzlich bekommt er einmal monatlich eine sogenannte Depot-Spritze mit seinen Medikamenten. „Herr A. leidet an einer Psychose. Das weiß er auch.

Das ist eine Krankheit, wie sie jeder andere auch bekommen kann“, sagte der Vorsitzende Richter. Für diese Erkrankung könne er nichts. Darum könne er auch das Unrecht seiner Straftaten nicht einsehen und nicht ins Gefängnis kommen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Mann nur dann als gefährlich bezeichnet, wenn er seine Medizin nicht einnehmen würde. Sollte der 42-Jährige allerdings in der nächsten Zeit doch noch einmal straffällig werden oder den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin abbrechen, droht ihm die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie. sp/tkl

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