Feuerbrand: Stadt Kempen muss eine Feldhecke roden

Die gefährliche Krankheit hat eine Hecke zwischen St. Hubert und Hüls befallen.

Feuerbrand: Stadt Kempen muss eine Feldhecke roden
Foto: Patrick Seeger/dpa

St. Hubert. Die Landwirtschaftskammer Rheinland hat an einer Feldhecke im Außenbereich von St. Hubert eine Erkrankung von Weißdornsträuchern festgestellt. Das teilte die Stadt Kempen mit: Es handele sich um die sogenannte Feuerbrandkrankheit. Dies ist eine meldepflichtige Gehölzerkrankung, die bakteriell ausgelöst werde. Wirtspflanzen des Feuerbranderregers sind nach Angaben des Grünflächenamtes nur bestimmte Pflanzen der Familie der Rosengewächse. Dazu gehören Apfel, Birne und Quitte sowie Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Zwergmispel und Felsenbirne.

„Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind abgestorbene oder welkende Äste und Triebe mit braun-schwarz verfärbten Blättern oder Blütenständen“, heißt es in der Pressemitteilung der Verwaltung. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Das bestätigte die Stadt auf Nachfrage der WZ.

Für Pflanzen bestehe aber eine Gefahr. Wegen der Gefährlichkeit der Erkrankung und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung habe die Landwirtschaftskammer die umgehende Rodung und Vernichtung der befallenen und befallsverdächtigen Weißdornpflanzen angeordnet, so die Stadt. Die betroffene Feldhecke liege an einem zirka ein Kilometer langen Wirtschaftsweg zwischen der Kreisstraße K 23 (Königshütte) und der Stadtgrenze zu Hüls.

„Die Arbeiten werden in der kommenden Woche von einem Unternehmen durchgeführt und von den Fachleuten der Landwirtschaftskammer begleitet“, so die Stadt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es laut Bundesnaturschutzgesetz generell verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dieses Verbot dient dem Schutz wildlebender Tiere. Bei der Rodung der erkrankten Weißdornpflanzen handele es sich um eine „behördlich angeordnete Maßnahme“, die ausnahmsweise zulässig sei. Red/tkl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort