Ein Bierchen im Freien ist bis Mitternacht erlaubt

Von einer Schließung der Außengastronomie um 22 Uhr will die Verwaltung Abstand nehmen.

Kempen. Es war das Aufreger-Thema des Sommers in der Kempener Altstadt: Wie lange dürfen die Gastronomen ihre Gäste draußen bewirten? Aufgrund einer laut Verwaltung „massiven Beschwerdelage“ griff das Ordnungsamt in diesem Jahr härter durch: Nach Beschwerden durch Anwohner wurde die Einhaltung der Nachtruhe stärker kontrolliert. Doch ab wann gilt diese Nachtruhe eigentlich?

In der Verwaltungsvorlage für den Ordnungsausschuss am Donnerstag (siehe Kasten) findet sich eine eindeutige Antwort: „In Kempen ist das Betreiben von Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr erlaubt.“

So beschreibt die Stadt in der Vorlage die Rechtslage. Das klingt überraschend — hatten einige Wirte doch im Sommer gegenüber der WZ erklärt, dass sie für die Außengastronomie nur eine Konzession bis 22 Uhr haben.

„In einzelnen veralteten Konzessionen gibt es diese 22-Uhr-Regel noch“, erklärt Hans Ferber, Erster Beigeordneter, auf Anfrage. Generell sollen die Wirte aber künftig bis 24 Uhr draußen Bier, Cola und Co. ausschenken dürfen. „So wollen wir das handhaben. Jetzt muss die Politik entscheiden.“

Nach Angaben der Stadt fällt die Regelung der Öffnungszeiten nicht in den Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Das sehe das Landes-Immissionsschutzgesetz so nicht vor. Zwar sei eine Vorverlegung der Schließung der Lokale auf 22 Uhr laut Gesetz möglich. So eine Vorverlegung wäre aus Sicht der Verwaltung aber „überzogen und würde tatsächlich Flair und Attraktivität der Altstadt schmälern“.

„Um 24 Uhr muss die Außengastronomie aber definitiv geschlossen sein“, sagt Hans Ferber. Dies bedeute nicht, dass um 24 Uhr das letzte Getränk bestellt werden darf. Um Mitternacht müssten alle Stühle und Tische zusammengeräumt sein. „Das bedeutet, dass die Wirte ihre Gäste frühzeitig auf die Schließung des Außenbereiches hinweisen müssen.“

Dies werde das Ordnungsamt auch im nächsten Sommer kontrollieren, weil man auch die Rechte der Anwohner schützen müsse. „Wir werden aber keinem das Bierglas aus der Hand reißen“, sagt der Erste Beigeordnete. Anders sei die Situation, wenn beispielsweise laut gesungen und gegrölt werde. Dies sei vor und nach Mitternacht untersagt und müsse unterbunden werden.

Nach dem Streit mit den Wirten im Sommer will die Verwaltung nun auf die Gastronomen zugehen. Dies wird aus der Verwaltungsvorlage deutlich: „Aus jetziger Sicht ist festzustellen, dass die Bestimmungen weitestgehend eingehalten und sowohl von den Gastwirten als auch von den Gästen überwiegend akzeptiert werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte es bei dieser Regelung auch bleiben.“

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