Kirchengemeinden in Grefrath, Kempen, Tönisvorst und Willich Die Corona-Regeln für Gottesdienste

Kempen/Tönisvorst/Willich · Für Gottesdienst-Besuche gelten derzeit in den Gemeinden unterschiedliche Regeln. Die Verantwortlichen haben dabei einen relativ großen Spielraum. Auf was sich Besucher von Advents- und Weihnachtsgottesdiensten einstellen können.

 Anders als im vergangenen Jahr sollen die Weihnachtsgottesdienste in diesem Jahr nicht ausfallen. Das steht für Pfarrer Norbert Derrix aus Tönisberg fest.

Anders als im vergangenen Jahr sollen die Weihnachtsgottesdienste in diesem Jahr nicht ausfallen. Das steht für Pfarrer Norbert Derrix aus Tönisberg fest.

Foto: Norbert Prümen

 Um vielen Gläubigen die Möglichkeit zu geben, die Gottesdienste in den Kirchen zu besuchen, haben die Verantwortlichen der katholischen Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Kempen-Tönisvorst entschieden, dass in Kempen, St. Hubert sowie in St. Tönis die 3G-Regel gilt. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher vor dem Einlass einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen müssen. Zu jedem Gottesdienst wird es am Eingang einen sogenannten Willkommensdienst geben, der die Nachweise kontrolliert.

Da die Pfarrgemeinden keine Gesundheitsdaten speichern dürfen, müssen Nachweis und Personalausweis zu jedem Gottesdienst mitgebracht werden. Eine vorherige Anmeldung oder Registrierung erfolgt nicht. Das bedeutet, dass die Abstandsregel von 1,50 Meter nicht zu beachten ist, also mehr Leute in den Kirchenraum kommen dürfen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Auf Gemeindegesang wird weiterhin verzichtet, heißt es auf der Internetseite der GdG, unter

Auch in der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Willich gilt ab dem zweiten Advent die 3G-Regel für die Gottesdienste, die Einhaltung wird am Eingang kontrolliert. Die GdG bittet Gläubige, sich vorab für einen Gottesdienstbesuch in einer der Kirchen in Willich, Anrath, Schiefbahn oder Neersen im Pfarrbüro rechtzeitig anzumelden.

Auch in der evangelischen Kirchengemeinde Kempen gilt die 3G-Regelung für den Besuch von Gottesdiensten, die am Eingang kontrolliert wird. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Gottesdienst gilt durchgängig Maskenpflicht, auch beim Singen, das erlaubt bleibt. Pfarrer Bernd Wehner erläutert, dass in der Adventszeit die Gottesdienste wie geplant stattfinden werden.

Es ist angedacht, die frühen Familiengottesdienste zu Weihnachten draußen stattfinden zu lassen, etwa in den beiden evangelischen Kindertagesstätten Kleine Hände und St.-Peter-Allee oder rund um die evangelischen Kirchen in St. Hubert und Tönisberg. Da seien die Planungen aber noch nicht abgeschlossen. Eventuell wird es, wie im vergangenen Jahr, auch wieder eine Video-Andacht geben. „Allerdings ist die Vorlaufzeit jetzt nicht mehr so komfortabel“, sagt Pfarrer Wehner.

Auch in der evangelischen Kirchengemeinde Grefrath mit Kirchen in Alt-Grefrath und Oedt gilt die 3G-Regel in den Gottesdiensten. Viele Besucher seien bereits gegen Corona geimpft, heißt es auf der Webseite

Kinder und Jugendliche erfüllten durch die regelmäßigen Tests in Schulen die Anforderungen.

In der katholischen Pfarrei St. Benedikt Grefrath mit Kirchen in Alt-Grefrath, Vinkrath, Oedt und Mülhausen setzt man weiterhin auf das System, das sich etabliert hat: Der Zugang ist allen möglich. Allerdings muss sich jeder Gottesdienstbesucher unbedingt vorher anmelden. Entweder telefonisch zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros unter 02158/953020 oder per E-Mail

Das gilt auch für alle Advents- und Weihnachtsgottesdienste. Pfarrer Johannes Quadflieg, der auch Regionaldekan für die Region Kempen-Viersen ist, erläutert, dass man sich bewusst gegen eine der G-Regelungen entschieden habe. „Wir müssten dann eine Einlasskontrolle durchführen, dafür haben wir keine Leute.“ Außerdem müssten laut Richtlinien des Bistums Aachen im Fall einer 3G-Zugangsbeschränkung alternative zeitnahe, frei zugängliche Gottesdienste angeboten werden.

Dafür nimmt man in Grefrath in Kauf, dass infolge der Abstandsregeln weniger Menschen in den Gottesdienst kommen dürfen. Über die Anmeldung steht andererseits schon vorher fest, wann die Kirche voll ist, etwa bei den Weihnachtsgottesdiensten, so dass niemand umsonst anreisen muss. Außerdem gilt eine durchgehende Maskenpflicht. Mit Maske darf gesungen werden. Sehr bewährt hat sich laut Pfarrer Quadflieg die Möglichkeit, jeden Gottesdienst aus St. Laurentius per Livestream im Internet zu verfolgen. Der Link findet sich auf der Homepage der Gemeinde. Bei den Weihnachtsgottesdiensten im vergangenen Jahr wurden dort rund 1000 Klicks verzeichnet. „Wir wollen eine einladende Kirche bleiben“, betont Quadflieg, auch unter den gegenwärtig schwierigen Bedingungen.

In der katholischen Kirche St. Antonius in Tönisberg, die zum Bistum Münster gehört, gilt freier Zugang zu den Gottesdiensten unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Ohne vorherige Anmeldung. „Wir wollen niemanden ausschließen, das ist die Grundtendenz“, sagt Pfarrer Norbert Derrix. Bislang seien die Gottesdienste auch nie so überfüllt gewesen, dass sich dabei Probleme ergeben hätten. Viele Menschen seien jetzt auch sehr vorsichtig, blieben eher zu Hause. „Die Leute entscheiden mit den Füßen“, so seine Erfahrung.

Für die Feiertage und den zu erwartenden Andrang behält man sich aber vor, womöglich doch noch eine 2- oder 3G-Regelung einzuführen. Für die Kinder soll es Möglichkeiten im Außenbereich geben, etwa bei einem Krippenweg an der Kirche. Alles soll frühzeitig kommuniziert werden, auch über die Homepage

Fest steht: „Wir werden die Weihnachtsgottesdienste nicht mehr wie im vergangenen Jahr ausfallen lassen“, sagt Derrix.

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