Das bedeutet der Kulturerbe-Status für St. Martin
Vereine könnten von der Anerkennung profitieren. Was halten Sie von der Initiative aus Kempen und Brüggen?
Kempen. St. Martin soll Kulturerbe werden. Dafür setzen sich aktuell Jeyaratnam Caniceus aus Kempen und der Brüggener René Bongartz ein - und bekommen dafür viel Unterstützung. Rund 70 St. Martinsvereine und -komitees sendeten Vertreter zu einem Treffen am Freitag in Brüggen (die WZ berichtete). Aber was bedeutet es eigentlich, wenn St. Martin Kulturerbe wird?
Maria Harnack ist Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe und Ansprechpartnerin der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren, so erklärt sie, verläuft in drei Schritten. Man bewirbt sich zunächst in seinem Bundesland, also in diesem Fall in Nordrhein-Westfalen. Die Bewerbung muss bis zum 30. Oktober eingehen. Dann erfolgt bis April 2018 die Auswahl für das Landesinventar. Ein Expertenkomitee bei der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedene staatliche Akteure beraten über die Anträge. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2019 erwartet.
Im bundesweiten Verzeichnis befinden sich derzeit 68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme. Es soll, laut Deutscher UNESCO-Kommission, von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Wie vielfältig die Liste ist, zeigen die Neuaufnahmen des vergangenen Jahres. Dazu gehören neben vielen anderen das Hebammenwesen, die Deutsche Brotkultur und die Ostfriesische Teekultur, Märchenerzählen, Skat spielen und die regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland oder auch die Palmsonntagsprozession in der Thüringer Kreisstadt Heiligenstadt.