Interview mit Berufsberater Peter Kraps „Ferienjobs stärken das Selbstbewusstsein“

Kempen. · Schüler und Studenten können trotz Corona in den Sommerferien Jobs finden.

 Berufsberater Peter Kraps gibt Tipps für Jobs in den Sommerferien.

Berufsberater Peter Kraps gibt Tipps für Jobs in den Sommerferien.

Foto: Agentur für Arbeit Krefeld/Kreis Viersen

In den Sommerferien suchen viele Schüler und Studenten einen Ferienjob. Peter Kraps von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gibt Tipps, wie das auch trotz der Corona-Pandemie gelingen kann.

Wie ist die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt? Gibt es überhaupt Ferienjobs?

Peter Kraps: Ja, die gibt es. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen wir aber damit rechnen, dass es weniger sind. Mein Tipp deshalb: Aktiv werden und nachfragen, wo jemand gesucht wird. Denn ein Ferienjob bringt nicht nur Geld, sondern stärkt das Selbstbewusstsein und fördert die Eigenständigkeit.

In welchen Branchen gibt es gute Chancen?

Kraps: Eigentlich in allen. In der Gastronomie und im Freizeitbereich wird es aufgrund von Corona eingeschränkt sein, aber im Handel als Wareneinräumer zum Beispiel, als Lagerarbeiter, im Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft als Erntehelfer gibt es Möglichkeiten. Auch im Baubereich gibt es Chancen. Man sollte dabei immer auf die Rahmenbedingungen wie Mindestlohn oder Arbeitszeitverordnung achten.

Wo können Schüler und Studenten nach Jobs suchen?

Kraps: Generell empfehle ich unsere Plattform auf www.jobboerse.arbeitsagentur.de. Auch auf Aushänge im Supermarkt achten und sich in der Familie und bei Bekannten umhören (Stichwort: Mundpropaganda). Und natürlich sollte man im Internet quer recherchieren sowie in sozialen Netzwerken gucken. Dort sind Unternehmen auch aktiv. Bei eigenen Postings sage ich Achtung, denn nicht immer kommen nur seriöse Angebote. Der persönliche Kontakt ist immer gut. Also einfach mal anrufen und fragen, ob jemand gesucht wird.

Wie ist die gesetzliche Lage? Ab welchem Alter darf man einer Tätigkeit nachgehen?

Kraps: Ab 13 Jahren schon mit der Zustimmung der Eltern, zwei Stunden am Tag, zum Beispiel als Babysitter oder als Helfer beim Rasenmähen. Ab 15 Jahren gelten die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ich empfehle, auch bei einem Sommerjob einen Vertrag aufzusetzen und die Bedingungen festzulegen zu Arbeitszeiten, Inhalten und Zahlung. Dabei gilt es, die Obergrenze zu beachten. Schüler dürfen maximal 450 Euro steuerfrei dazuverdienen. Bei Studenten, die BAföG beziehen, empfehle ich, mit dem Amt nochmal genau Rücksprache zu halten, was man dazuverdienen darf. Denn sonst könnte eine böse Überraschung
drohen.

Mit welchem Stundenlohn ist zu rechnen?

Kraps: Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro. Es gibt aber auch besondere Vereinbarungen in Tarifverträgen. Da kommt es auch auf die Branche an. Beispielsweise kämen in der Gastronomie noch Trinkgelder dazu. Bei den 13-Jährigen greift der Mindestlohn aber nicht.

Gibt es seitens der Agentur für Arbeit eine zusätzliche Beratung, wenn Schüler und Studenten individuelle Fragen haben?

Kraps: Ja. Wir haben in den Sommerferien montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 13 Uhr eine Hotline der Berufsberatung eingerichtet. Jeden Tag stehen den jungen Anrufern damit Mitarbeiter zur Verfügung, um ganz individuelle Fragen zu klären. Stichwort: Fragen zu Studienplatz, Ausbildungsplatzvergabe oder Hilfe bei „Plan-B“ zur Überbrückung der Zeit. Wir vermitteln hier jedoch keine Jobs. Die Telefonnummer lautet:
02151/922200.

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