Außengastronomie wieder geöffnet Große Vorfreude auf den Biergarten im Kreis Viersen

Kreis Viersen · Restaurants, Bistros oder Eiscafés zählen immer mehr Reservierungswünsche. Ab dem 15. Mai darf die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Zwingend notwendig ist ein aktueller, negativer Schnelltest.

 Die Außengastronomie bereitet sich auf die Wiederöffnung vor: Matthias Ebbinghaus (links) und Tim Krins vom Kempener Restaurant Ercklentz beim Tischerücken auf der Gartenterrasse.

Die Außengastronomie bereitet sich auf die Wiederöffnung vor: Matthias Ebbinghaus (links) und Tim Krins vom Kempener Restaurant Ercklentz beim Tischerücken auf der Gartenterrasse.

Foto: Norbert Prümen

(ure/msc/emy) Die Gastronomen sind zuversichtlich: Sie dürfen ihren Außenbereich für das Publikum wieder öffnen. Grundsätzlich gelte, so teilt die Stadt Kempen mit: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen nur im Außenbereich sei zulässig. Gäste und Bedienung müssten einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Außerdem müsse den Gästen ein Sitzplatz oder ein Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zugewiesen werden. Diese Bestimmungen gelten für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100. „Sollten wir darunter oder wieder darüber kommen, treten teilweise wieder andere Regelungen in Kraft“, sagt Ariane Müller, Sprecherin der Stadt Kempen.