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Asylbewerber: Bargeld statt Gutscheine

Verwaltung plant eine Umstellung bei der Auszahlung von Leistungen.

Kempen. Der Protest der Asylbewerber gegen die Auszahlung von Leistungen in der Form von Gutscheinen scheint Erfolg zu haben. Das Thema steht am Donnerstag (18 Uhr, Rathaus) auf der Tagesordnung des Sozial- und Seniorenausschusses.

Die Verwaltung schlägt in der Vorlage zum Ausschuss vor, die Praxis zu ändern: Asylbewerber in den Einrichtungen in Kempen, St. Hubert und Tönisberg sollen ihre Leistung künftig bar ausgezahlt bekommen.

In erster Linie begründet das Sozialdezernat seinen Vorschlag damit, dass der Verwaltungsaufwand für die Gutscheinregelung zu groß sei. Auf der einen Seite habe sich die Anzahl der abzurechnenden Gutscheine „in den letzten Monaten vervielfacht“.

Auf der anderen Seite sei der Personalumfang im Sozialamt im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2010/11 reduziert worden. „Aufgrund des neuerlichen Anstiegs der Asylbewerberzahlen ist aus logistischen Gründen die Aufrechterhaltung der Leistungsform Wertgutscheine für die Dauer von zwei Jahren vor dem Bargeldbezug nicht mehr zu empfehlen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Vor allem die Fraktion der Grünen und der Flüchtlingsrat NRW — in Person des Kempeners Michael Stoffels — kämpfen seit Jahren gegen die Gutscheinpraxis. Sie sei eine „Diskriminierung und Stigmatisierung“ der Flüchtlinge, sagte Stoffels im Oktober 2013 der WZ. Bislang hatte die Verwaltung dem entgegengehalten, dass sie sich nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz — geregelt durch den Bund — korrekt verhalte.

Im Kreis Viersen gibt es derzeit zwei weitere Kommunen, die an den Gutscheinen in den ersten beiden Jahren des Aufenthaltes in Deutschland festhalten: Nettetal und Willich. Nach Angaben des Flüchtlingsrates NRW hat der überwiegende Teil der Städte und Gemeinden in Deutschland auf eine direkte Barauszahlung umgestellt. tkl

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