Beschluss Albert-Mooren-Halle: AfD verliert vor Gericht

Oedt/Kreis Viersen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht die Gemeinde Grefrath nicht in der Pflicht, den Rechtspopulisten die Halle für eine Veranstaltung zuzuweisen.

 Die Albert-Mooren-Halle in Oedt.

Die Albert-Mooren-Halle in Oedt.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Im Streit um die Nutzung der Albert-Mooren-Halle hat die rechtspopulistische AfD vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verloren. „Der Kreisverband Viersen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) kann von der Gemeinde Grefrath nicht verlangen, auf den privaten Pächter der Albert-Mooren-Halle derart einzuwirken, dass eine für die kommenden Tage geplante Wahlkampfveranstaltung dort stattfinden kann“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

In seinem Beschluss führt das Gericht unter anderem aus, ein entsprechender Anspruch könne aus der Gemeindeordnung schon deshalb nicht hergeleitet werden, weil der betreffende Kreisverband seinen Sitz nicht in Grefrath, sondern in Viersen habe. Eine Zugangsberechtigung bestehe nach dem Gesetz nur für Einwohner der Gemeinde und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die ihren Sitz in der betreffenden Gemeinde haben.

Darüber hinaus setze der Zugangsanspruch sowohl nach dem Gemeinderecht als auch auf der Grundlage des allgemeinen parteienrechtlichen Gleichbe­hand­lungsgebots voraus, dass es sich bei der betreffenden Räumlichkeit um eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde handele. Dies sei bei der Albert-Mooren-Halle, die im Eigentum der Gemeinde Grefrath sei, jedoch an ein privatrechtliches Unternehmen verpachtet sei, nicht der Fall. Darüber, ob und wem der private Pächter die Halle zur Nutzung überlasse, könne dieser nach der vertraglichen Gestaltung eigenständig entscheiden.

Pächter Christian Karpenkiel wollte keinen Vertrag über eine Nutzung mit der AfD abschließen. Daraufhin fordete die AfD von Bürgermeister Manfred Lommetz die Umsetzung eines sogenannten Zulassungsverschaffungsanspruchs. Dafür sah Lommetz keinen Anlass und die AfD zog vor Gericht, wo am Freitag der Beschluss der Abweisung gefasst wurde. Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oververwaltungsgericht Münster einlegen.

(tkl)
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