Stadtplanung Kempen: „Alte Wache“ soll einem Neubau weichen

Es gibt eine Bauvoranfrage für das Grundstück der Ex-Kneipe an der Kerkener Straße 7-9. Nun ist die Kempener Politik gefragt.

Stadtplanung: Kempen: „Alte Wache“ soll einem Neubau weichen
Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Kempen. Die politische Sommerpause ist vorbei. Als erste öffentliche Sitzungen stehen nun am 6. September der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz und der Sportausschuss im Kalender. Und im ersten Planungsausschuss steht dann ein größeres Bauvorhaben auf der Tagesordnung. An der Kerkener Straße 7 und 9, wo auch das Haus der früheren Gaststätte „Zur alten Wache“ (zuletzt „Zum Bergwirt“) steht, soll neu gebaut werden.

Bauträger Milike Investbau aus Kempen hat bei der Stadt eine Bauvoranfrage gestellt, mit der die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Neubebauung geklärt werden soll. Der Plan: Die bestehenden Gebäude (Kerkener Straße 7 und 9) auf dem insgesamt rund 1300 Quadratmeter großen Areal an der Ecke Kerkener/Wachtendonker Straße sollen abgerissen werden. Zwei weitere dort bestehende Gebäude sind nicht von den Planungen berührt. Auf dem Grundstück „Alte Wache“ soll ein neues Wohnhaus direkt an der Straße, so wie heute auch, in geschlossener Bauweise mit drei Vollgeschossen und Satteldach entstehen. Die Bautiefe soll zirka 14 Meter betragen. Trauf- und Firsthöhen sollen sich an den dreigeschossigen Gebäuden in der näheren Umgebung orientieren.

Acht Wohnungen sollen so entstehen, dazu 23 Stellplätze in einer Tiefgarage und oberirdisch. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 40 Grad haben und einzelne Dachaufbauten, Gauben und Dacheinschnitte, haben. Die Fassadengestaltung erfolgt mit überwiegend Verblendstein und etwa einem Drittel Putz.

Diese Planungen stehen jedoch im Konflikt mit dem aktuellen Bebauungsplan, denn die Bebauung wird dichter, als es darin festgelegt ist. Die sogenannte Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl werden deutlich überschritten. Darum ist nun die Politik gefragt, ob das zulässig sein soll.

Die Stadtverwaltung sieht darin kein Problem. Im Gegenteil. Das Vorhaben orientiere sich in hohem Maß an der Bebauung in der näheren Umgebung, heißt es in der Vorlage des Technischen Beigeordneten Marcus Beyer, unter anderem in der Höhe und das Maß der Nutzung, und füge sich nahtlos ein. Die im Bebauungsplan vorgegebenen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl seien viel zu niedrig angesetzt und mit der dort erwünschten geschlossenen Hauszeile im Eckbereich nicht zu vereinbaren. Insofern sei die Festsetzung des Bebauungsplans an dieser Stelle nicht nachvollziehbar.

Eine dreigeschossige Bebauung und eine hohe Nutzungsdichte seien dort vertretbar und gewollt. Insbesondere würde das Gebäude die derzeitige Dominanz der anschließenden dreigeschossigen Gebäude mit Flachdach, die an dieser Stelle atypisch und dem Stadtbild wenig zuträglich sind, abschwächen. Es wäre also ein positiver Beitrag zur Stadtbildpflege.

Bedenken hat die Stadtverwaltung lediglich mit Blick auf die Dachneigung. Dem Ausbau des Dachgeschosses sollten Grenzen gesetzt werden, dort soll kein weiteres Vollgeschoss möglich und die maximal zulässige Dachneigung von 33 Grad eingehalten werden. Wenige kleinere Dachaufbauten und Dacheinschnitte sollen nur zur Rückseite möglich sein.

So lautet der Vorschlag der Verwaltung. Nun ist die Politik gefragt. Aber nicht nur die Planungspolitiker. Weil das Grundstück im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung II liegt, hat auch der Denkmalausschuss ein Wörtchen mitzureden. Noch seien nicht alle relevanten Details zur äußeren Gestaltung des Gebäudes bekannt, so dass die denkmalpflegerischen Belange sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend prüfen lassen. Doch in Bezug auf die grundsätzliche Zulässigkeit sieht die Stadt durch das Vorhaben die Belange der Denkmalpflege eher nicht beeinträchtigt. Derzeit ist noch offen, ob das Projekt schon auf der Tagesordnung des nächsten Denkmalausschusses am 1. Oktober stehen wird.

kempen.de

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