Causa Küppers: Stadt wartet vor Maßnahmen Ratsbeschluss ab

Es geht um ein mögliches Disziplinarverfahren gegen Küppers.

Causa Küppers: Stadt wartet vor Maßnahmen Ratsbeschluss ab
Foto: Archiv

Viersen. Unabhängig von der Frage der Vergütung wird sich Bürgermeisterin Sabine Anemüller noch in einer weiteren Frage der „Causa Küppers“ positionieren müssen: Leitet sie ein Disziplinarverfahren gegen Küppers ein? Der Wirtschaftsförderer und Geschäftsführer der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft (GMG) soll die Stadt nicht über seine zusätzliche Vergütung informiert haben. Ein solches Vorgehen stellt bei einem Beamten einen Verstoß gegen die Dienstpflicht dar. Damit ist die dienstvorgesetzte Stelle grundsätzlich verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

„Das Thema findet bei uns Beachtung, aber wir haben es bis zum Ratsbeschluss in der Angelegenheit zurückgestellt“, erklärte der Sprecher der Stadt, Frank Schliffke. Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) wolle erst eine politische Entscheidung herbeiführen.

Seit Mai 2014 erhält der Wirtschaftsförderer und GMG-Geschäftsführer Küppers zusätzlich zur Beamtenbesoldung nach A 15 einen monatlichen Festbetrag von 3000 Euro plus einer jährlichen Tantieme. Sein Jahreseinkommen 2014 soll bei 164 000 Euro gelegen haben.

In der Beratungsunterlage für die nicht-öffentliche Sitzung des Ältestenrates heißt es zur Vergütungsregelung seit Mai 2014: „Die genauen Zahlen und Regelungen sind der Verwaltung ebenso wie die Geschäftsführerverträge erst seit dem 6. Januar 2016 bekannt. Die Informationen wurden nach mehrfachen mündlichen und schriftlichen Aufforderungen, zuletzt verbunden mit Hinweisen auf beamtenrechtliche Verpflichtungen sowie gesetzlich bestehende Auskunftsplichten gegenüber der Gesellschafterin, erteilt.“

Die Nicht-Anzeige gilt als Verstoß gegen die Dienstpflicht. „Dafür gibt es das Landesdisziplinargesetz NRW. Die Maßnahmen richten sich nach der Schwere des Verstoßes“, sagt Michael Becker, Referatsleiter Beamtenrecht beim Städte- und Gemeindebund NRW. Mögliche Sanktionen reichen vom Verweis, über Geldbußen, Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur Auflösung des Beamtenverhältnisses. Die „Causa Küppers“ soll am 29. Februar im Rat entschieden werden.

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