BUND zeigt Viersener Dezernentin an

Naturschützer behaupten, dass Platanen in der City in der Schonzeit gefällt wurden.

BUND zeigt Viersener Dezernentin an
Foto: Archiv

Viersen. An mehreren Stellen im Viersener Stadtgebiet hätten sich Anwohner über Schnittarbeiten an Bäumen beschwert, die aus ihrer Sicht gegen das Gesetz verstoßen, berichtet Horst Meister. Er leitet die Geschäftsstelle des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Viersen. Der BUND hat nun bei der Kreisverwaltung Anzeige erstattet gegen Beatrice Kamper, Technische Beigeordnete der Stadt Viersen.

Unter anderem in der Fußgängerzone der Innenstadt und an der Goethestraße sollen die Arbeiten „besonders eklatant“ sein. Das Problem: Vom 1. März bis zum 30. September gilt laut Paragraf 64 im Landschaftsgesetz die Schonfrist. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte sind in dieser Zeit erlaubt. „Die abgeschnittenen Äste waren teilweise drei Meter lang. Das ist kein Pflegeschnitt“, sagt Meister.

Als Grund für den späten Baumschnitt nannte die Stadt in einer Pressemitteilung dringende Arbeiten, die nach Sturmtief „Friederike“ Anfang dieses Jahres zu bewältigen waren. Das sieht Almut Grytzmann-Meister, erste Vorsitzende der Viersener BUND-Kreisgruppe, als „eine unqualifizierte Ausrede“ an. Beatrice Kamper bestätigt, dass der Baumschnitt zwar für Februar vorgesehen war. Aber: „Wie jeder verständige Mensch sehen konnte, waren nach dem Sturm ,Friederike’ andere Arbeiten dringender.“ Die Arbeiten an den Platanen hätten sich ohne Nachteile für die Bäume verschieben lassen, sagt Kamper.

„Der Formschnitt, den ein von der Stadt Viersen beauftragtes Fachunternehmen an den Platanen in der Viersener Fußgängerzone ausgeführt hat, ist innerhalb der Schonzeit erlaubt“, sagt Beatrice Kamper. „Der Kreis Viersen hat die Maßnahme nicht beanstandet.“ Richtig sei, dass der alljährliche Formschnitt der Platanen in der Regel im Herbst stattfindet. Dieser Formschnitt wurde in diesem Winter bewusst nach hinten verlegt. „Damit sollte den Bäumen eine Phase der Kräftigung ermöglicht werden.“ Darauf habe die Stadt auch frühzeitig hingewiesen.

Sie bedauere sehr, dass „durch die öffentlich erhobenen sachlich falschen Vorwürfe des BUND“ der Eindruck entstanden sei, die Stadt würde gegen geltendes Recht verstoßen. „Schlimm ist, wenn diese Anwürfe auch noch von Internetportalen weiterverbreitet werden, die von sich behaupten ,Presse’ zu sein, die aber die Grundregeln der Arbeit von Presse missachten und ungeprüft nicht zutreffende Anschuldigungen verbreiten, ohne den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“, sagt Kamper. „Damit ist weder der Sache noch der Stadt Viersen in irgendeiner Weise gedient.“

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