Wülfrath/Wuppertal Straßenbeleuchtung: Keine Einigung

Wülfrath/Wuppertal · Die Stadt streitet seit gestern vor dem Landgericht Wuppertal mit Innogy über den Rückkauf. Es geht um gut eine Million Euro.

 Wer die Straßenbeleuchtung betreibt, kann damit viel Geld erwirtschaften.

Wer die Straßenbeleuchtung betreibt, kann damit viel Geld erwirtschaften.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Es geht um rund 2300 Leuchtstellen, ein Kabelnetz von 100,1 Kilometern Länge, knapp 100 Kabelverteilerschränke – und um viel Geld, das die Stadt einsparen kann oder ausgeben muss. Wülfrath streitet sich mit dem Energieversorger Innogy über die Rücknahme der Straßenbeleuchtung, seit gestern auch vor dem Wuppertaler Landgericht. Bürgermeisterin Claudia Panke und Tiefbauamtsleiter Frank Klatte waren zusammen mit ihrem Anwalt, Thomas Dünchheim, ehemaliger Bürgermeister von Monheim, im Saal 221 zu einem Gütetermin erschienen. Richter Lange stellte gleich zu Beginn die entscheidende Frage: „Über welchen Rückkaufpreis kann beziehungsweise muss man sich einigen?“ Der Richter musste aber nach kurzer Zeit feststellen, dass es „keine schnelle Lösung geben wird, weil die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen“.

Die Gutachten liegen mehr als eine Million Euro auseinander

Grundlage für die Bewertung des Zeitwertes sind zwei Gutachten, die kaum weiter auseinanderklaffen könnten. Das von der Stadt Wülfrath in Auftrag gegebene geht von 272 000 Euro aus, das von Innogy von 1,36 Millionen Euro. Die Anwälte des Energieversorgers legten Wert auf die Feststellung, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer engagiert zu haben – der allerdings nach Angaben von Thomas Dünchheim immer wieder von Innogy beauftragt wird. Während das Wülfrather Gutachten dem Engergieversorger laut Bürgermeisterin Claudia Panke seit dem 14. Mai 2018 bekannt ist, legte Innogy sein Gutachten erst am 8. März dieses Jahres vor. Fast vier Monate nach der Klageeinreichung am 15. November 2018. Verhandelt wird seit Sommer 2017.

Die Fronten sind verhärtet. Das zeigte sich nicht zuletzt, als es darum ging, einen Schriftsatz zu prüfen. Während Thomas Dünchheim dies binnen einer Woche zusagte, bestanden die Innogy-Anwälte auf fünf Wochen Bearbeitungszeit. Bis zum 22. Mai sei dies möglich. Das sorgte für ein Raunen auf der „Wülfrather Bank“ und einen weniger freundlichen Wortwechsel zwischen den Anwälten. Richter Lange ermahnte beide Seiten, diesen Streit nicht im Gerichtssaal fortzuführen. Im Raum stehen blieb der Eindruck, dass Innogy auf Zeit spielen möchte.

Für die Wülfrather Bürger wird sich erst einmal nichts von dem Rechtsstreit bemerkbar machen. Die Straßenbeleuchtung wird weiterhin gewährleistet, alleine schon, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Nach Meinung von Thomas Dünchheim beinhaltet das von Innogy zugesagte Betreiben nicht nur die Stromlieferung, sondern auch die Wartung. Diese wiederum enthält zum Beispiel die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit der Masten und das Eingreifen bei Betriebsstörungen. Laut Anwalt ergibt das Wülfrather Gutachten, dass 78 Prozent der Straßenbeleuchtung in der Kalkstadt mit Quecksilberdampf betrieben wird. Diese Technik dürfe heutzutage gar nicht mehr verkauft werden, erklärte ein Anwaltskollege. Darüber hinaus verbrauche dies zwei Drittel mehr Strom als moderne Technik. Eine Straßenbeleuchtung so zu betreiben, ist für Innogy eine Lizenz zum Gelddrucken“, sagte Thomas Dünchheim.

Bürgermeisterin Claudia Panke taxierte die Investitionen, um die Straßenbeleuchtung auf den neuesten Stand zu bringen, auf rund 800 000 Euro. Das Einsparpotenzial betrage dann zwischen 20 und 50 ­Prozent.

Nachdem der Gütetermin gescheitert ist, beraumte Richter Lange einen Verkündungstermin am 12. Juni an. Allerdings sei auch dann noch kein Abschluss zu erwarten, wie die Wülfrather Anwälte erklärten.

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