Wülfrath Die WüRG lädt zum Martinsfest ein

Wülfrath · . Auf eine spontane Idee folgte eine kurze, aber aufregende Phase der Planung, Organisation und Einholung aller nötigen Genehmigungen. Jetzt ist es vollbracht und die WüRG präsentiert: Ein Martinsfest mit allem, was es braucht im – kleineren wie gewohnt – sicheren Rahmen auf dem Gelände des Zeittunnels am Hammerstein 7.

 Lodernde Flammen aus den Feuertonnen setzen einen stimmungsvollen Akzent beim Martinsfest am WüRG-Haus.

Lodernde Flammen aus den Feuertonnen setzen einen stimmungsvollen Akzent beim Martinsfest am WüRG-Haus.

Foto: WüRG

Am Freitag, 12. November, lädt die Wülfrather Rockmusiker-Gemeinschaft ab 17 Uhr (Beginn ist um 17.30 Uhr) ein, bei den traditionellen Martinsliedern, gespielt vom Evangelischen Posaunenchor um Manfred Edelstein, mitzusingen. Die Martinsgeschichte wird natürlich auch nicht fehlen.

Auf ein Pferd wird
vorsichtshalber verzichtet

Auf ein Pferd wird verzichtet, da Pferde bei Martinszügen ohnehin gestresst sind und auf dem Platz mit Feuertonnen und Posaune das Risiko zu groß ist. Wer die WüRG kennt weiß, für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Es wird Glühwein, Kinderpunsch, Kaltgetränke und Bratwurst im Brötchen angeboten und für die Kinder gibt es kostenlos Mineralwasser und Apfelschorle.

Um planen und das Sicherheitskonzept umsetzen zu könnenn kostet der Eintritt einen Euro ohne und zwei Euro inklusive Weckmann aus der Wülfrather Backstube Schmitz. Die Weckmänner sollten dabei natürlich in erster Linie den Kindern vorbehalten sein. Tickets gibt es über Neanderticket. Wie bei allen Veranstaltungen der WüRG, werden eingangs die 3G-Nachweise kontrolliert und empfohlen, sollte es doch mal enger werden als geplant, eine Maske zu tragen.

Die WüRG freut sich darauf, dass der Platz mit bunten, hellen selbstgebastelten Laternen gefüllt wird und die in Kindergarten und Schule gelernten Lieder gemeinsam gesungen werden. Tickets gibt es über neanderticket.de. Einlass wird nur mit der 3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) gewährt. Darauf weist die WüRG ausdrücklich hin.

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