Wülfrath Einbrüche bei Senioren: Familienvater (38) gesteht Serie

Wülfrath/Wuppertal. · Ein DNA-Treffer brachte die Polizei auf die Spur des Angeklagten.

 Vor dem Landgericht Wuppertal wird der Prozess gegen den 38-Jährigen kommenden Montag fortgesetzt.

Vor dem Landgericht Wuppertal wird der Prozess gegen den 38-Jährigen kommenden Montag fortgesetzt.

Foto: Janicki/Dietrich Janicki

Die Wohnung war durchwühlt, Geld, Schmuck und ein Laptop fehlten. Allein an der Balkontüre betrug der Einbruchschaden mehrere hundert Euro. Nach der Tat an der Mettmanner Straße vom Dezember 2015 gestand ein 38 Jahre alter Angeklagter am Dienstag eine ganze Serie gleicher Diebstähle aus Wohnungen in der Region. Über seinen Anwalt ließ der vorbestrafte Mann erklären: „Die Vorwürfe er Staatsanwaltschaft sind im Wesentlichen richtig.“

Der Mann flog 2017 in Südwestdeutschland auf. Derzeit verbüßt er zweieinhalb Jahre Gefängnis nach einer Verurteilung in Heilbronn.

Während der Ermittlungen löste seine DNA Treffer in den Datenbanken der Polizei aus: Zu ihm passten Spuren vom Einbruch in Wülfrath, außerdem an weiteren Tatorten in Mettmann, Bochum und Dorsten. Sechsmal war an Scheiben und Rahmen von Terrassen- und Balkontüren sein genetischer Fingerabdruck zurückgeblieben. Die Taten gingen überwiegend zu Lasten von Senioren. Laut Ermittlungen sollen sie sich im Winter jeweils im Schutz der Dunkelheit am späten Nachmittag ereignet haben.

An der Mettmanner Straße gab womöglich die auf Kipp stehende Balkontür den Ausschlag. Geld, Schmuck und Laptop sollen 2000 Euro wert gewesen sein. Der Angeklagte sagte, so viel sei es nicht gewesen. An Schmuck habe er „eine Handvoll“ mitgenommen und für ein paar hundert Euro verkauft. Zubehör zum Laptop wie USB-Sticks oder Kabel habe er mit Sicherheit da gelassen. Ansonsten wisse er die Einzelheiten nicht mehr. Auch nicht die Adressen. Manchmal nicht mal die Städtenamen. Der vorsitzende Richter kommentierte: „Die Meisten achten da nicht drauf.“

Der Angeklagte lebte mit Frau und vier Kindern in Bottrop. Die Familie soll Leistungen für Asylbewerber bezogen haben. Laut Urteil aus Heilbronn soll sich der Mann selbst als „Zigeuner“ bezeichnet haben. Er ist Serbe. Als er 2017 in Haft kam, soll er bereits zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet gewesen sein.

Falsch eingetragenes Datum könnte für Probleme sorgen

Trotz der DNA-Laborbeweise läuft das Verfahren mit gewissen Schwierigkeiten. Die Anklage liegt seit 2018 im Landgericht. In einem Fall könnte die Staatsanwaltschaft das Datum falsch eingetragen haben.

Bei einer anderen Tat in Mettmann verwechselten die Ermittler anscheinend die Adresse, stellte der vorsitzende Richter fest. Das Haus sei gerade vererbt gewesen. In der Anzeige soll fälschlich die Straße der neuen Besitzerin gelandet sein. Diesen Anklagepunkt werde das Gericht einstellen, weil er die Strafe nicht erhöhen würde. Einen Vorwurf bestreitet der Angeklagte: Bei einem Einbruch in Bochum hätten Zeugen von zwei Verdächtigen berichtet, aber niemanden beschreiben können. Er hingegen sei immer allein „unterwegs“ gewesen. Eine DNA-Spur gibt es auch in diesem Fall. Der Anwalt des Mannes sagte: „Er kann sich an diese Tat nicht erinnern. Wir wollen da keine Geschichte darum stricken. Wenn man sich in einem gewissen Milieu aufhält, werden Handschuhe oder Werkzeug getauscht oder verwechselt.“

Den Prozess verfolgten die Frau und der jüngste Sohn des Angeklagten als Zuschauer. Das Gericht will kommenden Montag weiter verhandeln.

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