Wülfrath: Rathaus - Auskunft erst nach der Entscheidung

In der Infokette ist der Bürger bei der EU-weiten Ausschreibung das letzte Glied.

Wülfrath. Erst wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist, erfährt der Wülfrather, wer das Rathaus-Areal erwirbt und was er dort plant. Das hat die Stadt Dienstag auf Nachfrage der WZ betont. "Wir dürfen laut Gesetz nichts an die Öffentlichkeit geben. Das ist verboten", so Bürgermeisterin Barbara Lorenz-Allendorff.

Die europaweite Ausschreibung des Rathausareals läuft. Bekanntlich das Areal an einen Investor verkauft werden, "wobei dieser bestimmte Verpflichtungen erfüllen muss", wie die Verwaltung betont. Und: "Bei dieser Vertragskonstruktion, Grundstückskauf mit Bauverpflichtung/Baukonzession, ist das laufende Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb genauestens einzuhalten."

Die Verwaltung führt "Gründe des Wettbewerbsgrundsatzes sowie des Datenschutzes und der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse" an, warum keine Infos oder inhaltliche Angaben an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Würde gegen diese Vorgaben verstoßen, sei laut Stadt davon auszugehen, dass ein anderer Bieter die Vergabekammer anruft und das Verfahren gegebenenfalls wiederholt werden muss. Auch über die Zahl der Interessenten sagt die Behörde nichts.

Die Verwaltung hat die Terminplanung für das Verfahren schon mit dem Beschluss der Bewerbungsbedingungen festgelegt: Das verbindliche Angebot ist am 13. Oktober abzugeben. Die politischen Beschlüsse werden im Herbst 2008 gefasst.

Die Bieter werden unmittelbar nach dem Ratsbeschluss informiert. Im Anschluss an den Ratsbeschluss muss eine 14-tägige Sperrfrist eingehalten werden. Ab Mitte Dezember ist mit der notariellen Beurkundung zu rechnen. Erst nach der Beurkundung darf die Öffentlichkeit über die Planungsdetails informiert werden.

Zuletzt hatte die SPD gefordert, dass das Verfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden muss. Darauf dränge man. Laut Bürgermeisterin liege das ebenso "im Interesse der Bürger, dass das Verfahren rechtssicher und zügig betrieben wird.

Daher muss streng darauf geachtet werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrages keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Selbstverständlich erfolgt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages eine umfassende Information der Öffentlichkeit".

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