Wülfrath: Bürgerbegehren unzulässig?

Pfarrer Rolf Breitbarth weist auf Besonderheiten des Stiftungsrechts hin: Der Erhalt der Stadthalle könne nicht mit Verkauf der Herminghaus gGmbH finanziert werden.

Wülfrath. Die Unterschriften für das Bürgerbegehren "Rettet die Stadthalle" sind geprüft. Das Verfahren wurde am Freitag Nachmittag abgeschlossen. Einwohnermeldeamt und Bürgerbüro sind daher ab Montag wieder geöffnet. Ein Ergebnis der Prüfung wurde am Freitag noch nicht mitgeteilt.

Die Diskussion um das Für und Wider Stadthalle und Einkaufszentrum geht unterdessen mit unverändert großer Wucht weiter. So hat Wolfgang Peetz’(WG) Kritik daran, dass sich Vertreter der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde mit ihrer Position pro Halle gegen die Stadt stellen würden, zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst.

Sachlich weist Pastor Rolf Breitbarth derlei Vorhaltungen zurück: "Ich halte es für einen höchst bemerkenswerten Vorgang, wenn ein Stadtrat die Bürgermeisterin auffordert, wegen unangemessenen Verhaltens eines Mitarbeiters der Gemeinde mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen." Ziel könne nur die dienstliche Maßregelung, also ein Maulkorb, sein. Breitbarth streicht das "grundgesetzlich verbriefte Recht" heraus: "Wo kommen wir hin, wenn politisch Verantwortliche durch Druck auf den Arbeitgeber unliebsame Meinungen unterdrücken könnten?"

In der Tat hat es mittlerweile ein Gespräch zwischen Bürgermeisterin Claudia Panke und dem Vorsitzenden des Presbyteriums, Bernd Jost, gegeben, wie es im Rat gefordert wurde. Auf Nachfrage der WZ sagt Panke, dass es ihr darum ging herauszufinden, "welche Position die Kirche einnimmt": Die Antwort habe ich erhalten". Es sei nicht ihr Anliegen, freie Meinungsäußerungen zu unterbinden: "Das liegt mir fern." Jost bestätigt auch das Gespräch und betont die neutrale Haltung der Kirche. "Wir haben das Bürgerbegehren im Presbyterium nicht behandelt."

In einem persönlichen Schreiben an die WZ geht Breitbarth auch auf das Bürgerbegehren ein. So geht er davon aus, dass die Entscheidung des Stadtrats über die Rechtmäßigkeit des Begehrens eine juristische Prüfung einschließe. An der Rechtmäßigkeit zweifelt Breitbarth: "Die Finanzierung des Erhaltes der Stadthalle durch den Verkauf der Anteile an der Herminghaus gGmbH kann nicht vom Rat beschlossen werden, sondern bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Herminghaus gGmbH." Und selbst wenn das in der Gesellschaft beschlossen würde, seien die Gelder dem diakonischen Stiftungszweck unterworfen. Das Geld dürfte daher weder in den Erhalt einer Stadthalle noch in die Schuldentilgung fließen. Die Ratsherren Peetz und Mielke, als ehemaliger Kämmerer beziehungsweise ehemalige Geschäftsführer der Herminghaus gGmbH müssten das laut Breitbarth wissen.

Von der Stadt gab es zu der Angelegenheit am Freitag keine Stellungnahme: Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

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