Wülfrath Wende in Totschlagsprozess gegen 65-jährigen Wülfrather

Wülfrath/Wuppertal. · Wende im Prozess um den Tod einer 61 Jahre alten Wülfratherin, am Zweiten Weihnachtstag 2015 in einem Mehrfamilienhaus der Stadtmitte. Der Vorwurf des Totschlags gegen den angeklagten Witwer (inzwischen 65 Jahre alt) lässt sich womöglich nicht beweisen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Laut einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts könnte der Mann seine Frau misshandelt haben, ohne ihren Tod zu wollen oder wissentlich zu riskieren. Darauf haben die Richterinnen und Richter hingewiesen. Der vorsitzende Richter erläuterte: „Es geht um eine Möglichkeit, die man bedenken muss. Wir werden das aufklären müssen.“ Auf einen gewaltsamen Übergriff gebe es Hinweise. Der Angeklagte hat im Prozess geschwiegen. Er kämpft weiter um Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sein Opfer nach einem langen Fernseh-Abend absichtlich mit einer Decke oder einem Kissen erstickte. Tatort sei das Sofa im Wohnzimmer gewesen. Der Mann berichtete den Helfern und später der Polizei, er habe seine Frau leblos gefunden, nachdem beide auf dem Sofa geschlafen hätten. Er hatte den Rettungsdienst gerufen. Die neue Version richtet sich am abschließenden Gutachten des zuständigen Gerichtsmediziners aus. Er hatte den Verdacht auf „weiches Ersticken“ durch Bedecken von Mund und Nase aufgebracht. Die Frau sei „wahrscheinlich“ erstickt worden, denn eine andere Ursache sei nicht fest­stellbar.

Jemand muss auf den Mund und das Kinn gedrückt haben

Viel sicherer äußerte er sich im Hinblick auf Spuren an Mund und Kinn der Leiche: Jemand müsse auf diese Körperstellen gedrückt haben. Nur vom Liegen auf einem Untergrund könne das nicht kommen. Es geht um kleinste Verletzungen der Mundschleimhaut. Laut Gericht könnte der Angeklagte fahrlässig verursacht haben, dass seine Frau stirbt – während beide alkoholisiert waren. Die Strafe wäre in diesem Fall geringer.

Bisherigen Aussagen von Angehörigen und Nachbarn zufolge könnte der Angeklagte alkoholkrank sein. Er ecke oft bei Anderen an und habe einen schwierigen Stand in der Familie. Die Frau war zuletzt erkrankt. Laut Angaben des Angeklagten befand sie sich aber auf dem Weg zur Besserung. Seinen Angaben zufolge stritt das Paar früher mehrfach über die Trinkgewohnheiten des Mannes und darüber, dass er tagelang fort blieb. Das soll allerdings länger zurück liegen. Zeugen sagten aus, sie hätten die Frau kurz vor ihrem Tod mit einer Prellung im Gesicht gesehen. Nach ihrem Tod waren die Ermittlungen zunächst routinemäßig gelaufen. Der Witwer kam erst später unter Verdacht.

Das Gericht will voraussichtlich am 14. Juli weiter verhandeln und am selben Tag sein Urteil verkünden.

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