„Was verlockend klingt, ist teilweise illegal“

Eine Broschüre informiert darüber, was bei ausländischen Haushaltshilfen zu beachten ist.

„Was verlockend klingt, ist teilweise illegal“
Foto: Hirschberger/dpa

Velbert. Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden, das wünschen sich viele ältere und pflegebedürftige Menschen auch in Niederberg. Die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft erscheint dafür eine gute Lösung zu sein: Denn mit Schlagworten wie „24-Stunden-Betreuung“ oder „Häusliche Pflege für 24 Stunden“ versprechen Vermittlungsagenturen eine problemlose Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Doch Verbraucherschützer warnen: „Was verlockend klingt, ist teilweise illegal. Wer eine Haushaltshilfe tatsächlich 24 Stunden rund um die Uhr beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann“, darauf weist das Projekt Kompetenz-Netz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW (KoNAP) der Verbraucherzentrale NRW hin.

In einer Neuauflage der Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ hat sie jetzt zusammengestellt, welche legalen Möglichkeiten es gibt, um eine ausländische Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren einzustellen.

Knackpunkt Arbeitsrecht: Weil hierzulande eine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung unzulässig ist, lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung nur organisieren, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden. Legal ist eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Die Broschüre zeigt auf, welche Anstellungsmodelle es gibt und was zu beachten ist, um die Vorgaben des Arbeitszeitrechtgesetzes einzuhalten.

Verbrauchertipp

Knackpunkt Aufgaben und Agenturen: Außerdem dürfen ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in einem Privathaushalt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. So bleibt etwas das Setzen von Spritzen nach deutschem Recht einer Fachkraft vorbehalten. Auch arbeitet nicht jede Vermittlungsagentur, die im Internet wirbt, seriös. Die Broschüre von KoNAP erläutert den Katalog möglicher Aufgaben von Betreuungskräften und gibt Tipps für die Wahl von Vermittlungsagenturen.

Knackpunkt Kosten: Ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle hilft bei der Entscheidung, ob das Konzept einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft passt.

Die Broschüre auch in der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW an der Friedrichstraße 107 erhältlich. Sie kann zudem kostenlos über das Netz heruntergeladen (siehe unten) werden. Ihre Überarbeitung erfolgte im Rahmen des Projekts Kompetenz-Netz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung, dessen Trägerin die Verbraucherzentrale NRW ist. KoNAP wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zum Angebot gehört auch ein kostenfreies Beratungstelefon für Fragen rund um das Thema ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte: zu erreichen sind die Expertinnen montags und mittwochs zwischen 14 und 16.30 Uhr unter 0211/38 09 400.

Wer sich über passende Pflegeberatungsstellen, Unterstützungsangebote sowie Angebote der Selbsthilfe informieren will, hat mit der kostenlosen Rufnummer des neuen Pflegewegweisers NRW des KoNAP-Projekts unter 0800/ 404 00 44 den direkten Draht zu kompetenten Ansprechpartnerinnen. Erreichbar sind diese montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags zwischen 9 und 14 Uhr. HBA

verbraucherzentrale.nrw/ betreuungskraefte

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