Wülfrath Wahl soll barrierefrei möglich sein

Wülfrath · . (AR) Blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen werden am Sonntag, 13. September, zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es mittlerweile im Gesetz.

Aber was bedeutet diese Neuerung in der Praxis?

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Das funktioniert folgendermaßen: Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Wülfrath pro Wahlbezirk 0800er-Telefonnummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar, wie die Wülfrather Stadtverwaltung verspricht.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Dies ist im Rheinland beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter der Telefonnummer 02159/9655-0 möglich oder unter der Mailadresse

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