Velbert/Wuppertal 49-jähriger Vater muss für Missbrauch der Tochter ins Gefängnis

Velbert/Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal verhängte gegen den Mann fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte kann gegen Urteil und Strafe Revision einlegen. 

Der Angeklagte kann gegen Urteil und Strafe Revision einlegen. 

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach einem Strafprozess um sexuellen Kindesmissbrauch in Velbert bleibt ein 49 Jahre alter Familienvater als Angeklagter in Haft. Der Mann hat schwere Taten ab 2014 an der eigenen Tochter gestanden. Das Mädchen war zu Beginn des Zeitraums im Kindesalter. Das Landgericht Wuppertal verhängte gegen den Mann fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Bewährung ist wegen der Höhe der Strafe unmöglich. Der vorsitzende Richter appellierte in der Urteilsbegründung an den nicht vorbestraften, verwitweten Angeklagten: „Nutzen Sie die Chance und begeben Sie sich im Gefängnis in Therapie.“