Wülfrath Streit um Kosten vor Gericht

Wülfrath · Prellbocksprengung: Der Hausbesitzer Hans Wolf hat eine Schadensfeststellungsklage eingereicht.

 Dieses längst wieder renovierte Haus an der Flandersbacher Straße war bei der Sprengung erheblich beschädigt worden.

Dieses längst wieder renovierte Haus an der Flandersbacher Straße war bei der Sprengung erheblich beschädigt worden.

Foto: Tanja Bamme

„Mir reicht es endgültig. Ich habe über meinen Anwalt eine Schadensfeststellungsklage eingereicht, damit endlich festgestellt wird, wer für die Schäden verantwortlich ist.“ Hans Wolf, Besitzer des Hauses an der Flandersbacher Straße, das bei der Prellbocksprengung am 22. Juni vergangenen Jahres durch herumfliegende Trümmerteile erheblich beschädigt worden war (die WZ berichtete), hat die Hoffnung längst aufgegeben, sich mit dem Unternehmen Lhoist Germany in irgendeiner außergerichtlichen Form zu einigen. „Lhoist hatte zugesagt, helfen zu wollen (auch das hat die WZ berichtet). Ich habe mich darauf verlassen und ich war verlassen“, sagt Hans Wolf resigniert.

Sein Anwalt habe ihm gleich mitgeteilt, dass er in diesen Zeiten mit einem halben bis dreiviertel Jahr rechnen müsse, bis ein Gericht über die Schadensfeststellungsklage entscheiden wird. Diese weitere Wartezeit ist dem Hausbesitzer mittlerweile deutlich lieber, als auf Antworten der damals Beteiligten zu warten. „Beim THW, das die Prellbocksprengung durchgeführt hatte, bin ich seit Herbst vergangenen Jahres immer wieder im 14-Tage- oder Drei-Wochen-Rhythmus an andere Stellen verwiesen worden. Erst an den Standort Ratingen, dann Heiligenhaus, Düsseldorf und schließlich Bonn. Immer wieder hat es jeweils vom dortigen THW geheißen, wir sind nicht zuständig“, schimpft Hans Wolf. Auch der Kreis Mettmann habe sich auf den Standpunkt zurückgezogen, es hat sich um einen Notfall gehandelt, der Einsatz musste sein. „Ein Bekannter hat mir gesagt, mit einem Bagger wäre der Prellbock an einem Tag auseinander gewesen“, berichtet der Hausbesitzer.

Hans Wolf trägt immer noch die Kosten, die ihm bei der Sprengung zum Beispiel wegen der Gebäudeschäden entstanden sind. „Ich bin 24 000 Euro im Dispo, das kommt mich im Augenblick immer noch billiger, als jetzt einen Kredit für fünf Jahre aufzunehmen“, sagt der 72-Jährige. An Zinsen zahle er momentan 220 Euro monatlich für die Kontoüberziehung, bei einem Kredit wäre zwar der Zinssatz deutlich geringer für ihn, aber inklusive Tilgung beziffert Hans Wolf die monatliche Belastung auf 330 bis 340 Euro. „Das wird für die Vericherung entsprechend teuerer.“

Christian Zöller, Leiter Politik- und Bürgerdialog bei Lhoist, erklärte auf WZ-Anfrage, dass das Unternehmen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen und der noch laufenden Verfahren derzeit keine Stellungnahme abgeben könne.

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