Strafe gegen Ex-Anwalt bestätigt

Nach dem Urteil des Landgerichts hat der mutmaßliche Reichsbürger die Unterschrift seiner ehemaligen Frau unter einer Steuererklärung gefälscht.

Strafe gegen Ex-Anwalt bestätigt
Foto: Dirk Lotze

Er ist seit Sommer kein Rechtsanwalt mehr und tritt mutmaßlich trotzdem reihenweise in Prozessen auf. Den Staat und seine Gesetze lehnt er als unrechtmäßig ab. Das Landgericht in Wuppertal hat am Mittwoch die Strafe gegen einen 59-jährigen Juristen und mutmaßlichen Anhänger der Reichsbürger-Szene wegen Urkundenfälschung bestätigt. Für die Fälschung einer Unterschrift seiner Ex-Frau muss der Mann 900 Euro zahlen, bei seinen Verhältnissen drei Monatsgehälter.

Dabei ging es um eine Steuererklärung, mit der er mutmaßlich eine Rückzahlung allein kassieren wollte. Im Saal wetterte der Mann gegen den Vorsitzenden Richter: „Warum helfen Sie immer nur Kriminellen, Lügnern und Idioten?“ - also wohl der Ex-Frau. Und, als Drohung gegen das Gericht: „Ihre Kontoauszüge werden überprüft, wo Sie ihr Geld her haben!“

Der Mann muss nun sogar mit neuen Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigungen rechnen. Seine Anwaltskanzlei ist laut Zeugen „ein Chaos“. Penibel abgeheftet seien nur Belege, wonach er hohe Beträge an Lotto-Angebote in Thailand und Afrika schickte.

Auf Antrag seiner Frau war er deswegen vorübergehend unter Betreuung. Zwei Aufenthalte in der Psychiatrie sind belegt. Sein Büro wurde vorübergehend von einem weiteren Anwalt verwaltet. Vergangenen Sommer verlor der Mann dann die Zulassung. Dennoch soll er weiter Rechtsberatung anbieten — komplett mit großem Kanzleischild und Leuchtreklame am Haus. Laut Gericht laufen deswegen bereits 35 Strafverfahren.

Oberstaatsanwältin Friedel Heuermann legte am Mittwoch dem Richter elf neue Anzeigen von vergangener Woche vor: „Das ist nur ein ‘best of’.“ Die „Mandanten“ sollen in ihren Rechtsstreitigkeiten jeweils allein dastehen. Laut Gericht klagen Geprellte teils über andere Kanzleien auf die Rückzahlung von Vorschüssen.

Einem Gerichtspsychiater zufolge ist der 59-Jährige eingeschränkt schuldfähig. Er habe Verfolgungsvorstellungen. Eine erneute Einweisung in die Psychiatrie sei aber nicht gerechtfertigt: „Es sei denn, man sieht das Werfen von Sand in die Mühlen der Justiz als gemeingefährlich an.“ Gegen das Urteil des Landgerichts kann der 59-Jährige Revision einlegen. Die Urteilsbegründung hörte er nicht an. Er verließ den Saal schimpfend und erklärte: „Ich habe einen Termin.“ Seine Mutter muss mit einem eigenen Strafverfahren rechnen. Das Gericht wertete ihre Aussage als falsch, die zugunsten des 59-Jährigen ausgefallen war. Der Sohn lebt bei ihr.

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