Wülfrath Stadt hebt Hundesteuer um 27 Prozent an

Wülfrath · Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt für die Erhöhung – ein Hund kostet ab dem 1. Januar 168 statt 132 Euro.

 Für die Haltung von zwei Hunden erhöht sich die Hundesteuer von 156 Euro auf 198 Euro.

Für die Haltung von zwei Hunden erhöht sich die Hundesteuer von 156 Euro auf 198 Euro.

Foto: dpa

. Die deutliche Anhebung der Hundesteuer findet breiten Konsens bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Paul-Ludowigs-Haus. „Das ist auch ein Zeichen, dass man es mit Lebewesen zu tun hat, um die man sich gut kümmern muss. Hunde kosten Geld, andere Ausgaben für sie sind viel höher.“ Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Ilona Küchler, erhält für ihre Meinung viel Zustimmung. Für einen Hund sind künftig 168 Euro zu bezahlen, bisher waren es 132 Euro. Zwei Hunde schlagen mit 198 Euro zu Buche, aktuell mit 156 Euro. Die Halter von drei oder mehr Hunden müssen 222 Euro statt 180 Euro bezahlen. Ein gefährlicher Hund kostet 852 Euro, noch 810 Euro. Für zwei oder mehr gefährliche Hunde müssen 1200 Euro bezahlt werden.
Wie Wülfrath damit im Vergleich mit den anderen Städten des Kreises Mettmann abschneidet, will Udo Switalski (CDU) wissen. „Wir sind bei der Hundesteuer im Kreis Mettmann mit Abstand die Teuersten“, antwortet der kommissarische Kämmerer Stephan Hölterscheidt. Nach Wülfrath verlange Haan die höchsten Beiträge. Die Steuer für einen Hund koste dort 120 Euro. „In der Stadt Wuppertal liegt die Hundesteuer bei 160 Euro pro Hund“, fügt Bürgermeister Rainer Ritsche hinzu. Er berichtet, dass eine Hundezählung vor ein paar Jahren „gut gelaufen ist“. Es habe dann mehr Anmeldungen gegeben. Nach Angaben von Rainer Ritsche waren bei der letzten Erhöhung der Hundesteuer im Jahr 2017 genau 1477 Hunde in Wülfrath angemeldet, aktuell sind es 1557. Er plädiert für eine erneute Zählung „in ein paar Jahren“.

In der Vorlage der Verwaltung heißt es, dass es in der Vergangenheit vereinzelt mit Hundehaltern zu Missverständnissen gekommen ist, wie Hundeanmeldungen oder Hundeabmeldungen und Nachweise durchzuführen beziehungsweise vorzulegen sind. Hier sollen verständlichere Regelungen aufgestellt werden.

Dass die Hundesteuer zum 1. Januar 2021 steigen wird, steht schon länger fest. Dies war bereits bei der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 bis 2022 zum Haushaltsplan 2018/2019 am 4. Dezember 2018 durch den Rat beschlossen worden. Eingeplant sind Mehreinnahmen in Höhe von 60 000 Euro.

Freilandschweinehaltung an
der Asbrucher Straße erlaubt

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses müssen sich mit einem weiteren tierischen Thema befassen. Ein Wülfrather Landwirt beabsichtigt, auf einer Ackerfläche an der Asbrucher Straße eine Freilandschweinehaltung in Gehegen mit maximal 720 Mastschweinen einzurichten. Die Schweine sollen in sechs Gruppengehegen gehalten werden, die nach jedem Mastdurchgang auf der Fläche verschoben werden. Die Freilandschweinehaltung wird als Fruchtfolgeglied in die Acker­bewirtschaftung integriert. Die landwirtschaftliche Fläche ist in drei Abschnitte aufgeteilt. Jedes Jahr wird ein Abschnitt genutzt, dann folgt eine Fruchtfolge, zum Beispiel Futterrüben oder Getreide, und im vierten Jahr erfolgt wieder die Nutzung des ersten Abschnitts mit der Freilandschweinehaltung.

Zwar sind Bewohner des Neubaugebiets Lohsiepen an der Hügelstraße in Velbert nicht begeistert von dem Vorhaben – der Abstand beträgt an der schmalsten Fläche circa 200 Meter – der Landwirt hat aber laut Verwaltung alle nötigen Nachweise erbracht und somit einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort