Wülfrath Regionalplan: Deutliche Veränderungen

Wülfrath · Noch bis zum 17. Januar können von den Bürgern Einwände, Anregungen und Beschwerden gegen die überarbeiteten Pläne eingereicht werden. Am 7. Januar ist eine Sondersitzung des Rates terminiert.

 Dieses Foto zeigt Düssel-West aus der Vogelperspektive. Hier könnten bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen.

Dieses Foto zeigt Düssel-West aus der Vogelperspektive. Hier könnten bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen.

Foto: Frank Tusch

. Die am 6. Dezember veröffentlichte, überarbeitete Regionalplanänderung unterscheidet sich deutlich von der ersten. Düssel-West wird weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) eingestuft, allerdings nicht mehr für den regionalen, sondern für den lokalen Bedarf. Westlich von In den Eschen wiederum ist nun für den regionalen Bedarf eingestuft. Warum wurden die Kriterien geändert? Welche Auswirkungen haben die Änderungen für Wülfrath? Was ist der Unterschied zwischen ASB lokaler Bedarf und regionaler Bedarf?

Konzept noch nicht errichteter Haltepunkte wurde überdacht

„Die Bewertung der Flächen Düssel-West (ME_Wül_01), westlich von „In den Eschen“ (ME_Wül_03) und südlich des „Flehenberg“ (ME_Wül_02) hat sich geändert. Denn der Regionalrat Düsseldorf hat für den ganzen Planungsraum dieses Regionalplanes das Konzept für noch nicht errichtete Haltepunkte überdacht und verändert, nachdem er die Eingaben der Bürger aus der ersten Runde der Offenlage gesichtet hatte“, teilt Silke Schirmer von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksregierung Düsseldorf auf WZ-Anfrage mit.

Was heißt dies nun für die Wülfrather Flächen? „Der Haltepunkt nahe Düssel-West (ME_Wül_01) ist schon im Bau. Dieser Aspekt wird nun stärker gewichtet, da die Realisierung sicher ist“, so Silke Schirmer weiter. Damit stelle sich Düssel-West im Flächenranking für den lokalen Bedarf als beste Fläche dar und erreiche die höchste Punktzahl im Vergleich zu allen anderen Wülfrather Gebieten. „Diese Fläche könnte den in Wülfrath grundsätzlich vorhandenen lokalen Bedarf ganz decken.“

Die Folge: „Dadurch würden die beiden anderen möglichen Wohnbaugebiete westlich von In den Eschen (ME_Wül_03) und südlich des Flehenberg (ME_Wül_02) für den regionalen Bedarf interessant bleiben. Das mögliche Wohnbaugebiet westlich von In den Eschen bleibt also als neuer ASB auch in der zweiten Runde der Beteiligung in der Diskussion“, erklärt die Sprecherin.

Der Bereich Flehenberg wird nur als Sondierungsfläche eingestuft

Und: „Die Fläche südlich des Flehenberg (ME_Wül_02) hingegen bleibt nur für eventuelle spätere Regionalplanänderungen als Option für die regionale Planung auf der Agenda, weil sie im Flächenranking schlechter abschneidet“, so die Auskunft von Silke Schirmer. Somit sei sie eine so genannte Sondierungsfläche, die nicht nach Abschluss dieser Regionalplanänderung zur Wohnbaufläche werden kann. Denn Sondierungsbereiche ermöglichten noch keine Bauleitplanung für Wohnbauflächen. Sie hielten den Raum nur von konkurrierenden Nutzungen frei.

„Die Stadt Wülfrath hat die entsprechenden Unterlagen am Montag, 2. Dezember, erhalten und prüft diese derzeit.“ Das sagt der Technische Dezernent Martin Barnat. Die Unterlagen seien sehr umfangreich. Nach der Prüfung werde die Verwaltung eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans erarbeiten. Diese werde vom Stadtrat im Rahmen einer Sondersitzung am 7. Januar beraten. Zu den Gründen, warum die Kriterien geändert wurden, könne von der Stadt derzeit keine Aussage getroffen werden. Auch die möglichen Auswirkungen würden noch geprüft.

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionen SPD, CDU und FDP/FW, die im Regionalrat vertreten sind, heißt es, „die Fraktionen unterstützen ausdrücklich die Initiativen des Landes, mehr Bauland an Schienenhaltepunkten
bereitzustellen“.

Die Bürgerinitiative Düssel-West kritisiert unter anderem, dass bei dem Ranking ökologische Aspekte viel zu wenig berücksichtigt würden. Darüber hinaus gebe es kein entsprechendes Fachgutachten.

Noch bis zum Freitag, 17. Januar, können von Bürgern Einwände, Anregungen und Beschwerden zu den überarbeiteten Planungen eingereicht werden. Persönlich ist dies bei der Kreisverwaltung Mettmann, Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, Erdgeschoss, Zimmer 3.116, möglich. Geöffnet ist die Behörde montags bis donnerstags zwischen
8.30 und 12 Uhr sowie von 13.30 bis 15 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Per Mail lautet die Adresse [email protected], postalisch Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300 865, 40408 Düsseldorf.

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