Wülfrath Raubserie: Gericht spricht Wülfrather frei

Wülfrath · Dem 31-Jährigen war vorgeworfen worden, Anfang 2015 Tankstellen überfallen zu haben.

 Das Landgericht Wuppertal verhandelte unter Vorsitz von Richter Dr. Karsten Bremer (Mitte). Rechts im Bild ist der 31 Jahre alte Angeklagte zu sehen.

Das Landgericht Wuppertal verhandelte unter Vorsitz von Richter Dr. Karsten Bremer (Mitte). Rechts im Bild ist der 31 Jahre alte Angeklagte zu sehen.

Foto: Dirk Lotze

Erneute Verhandlung um eine Serie von Tankstellen-Raubüberfällen Anfang 2015 in Wülfrath und der Region, erneute Pleite für die Ermittler. Einen 31 Jahre alten Angeklagten aus einem Wohngebiet östlich der Innenstadt sprach das Landgericht Wuppertal am Mittwoch frei. Nachdem das Gericht Zeugen befragt und Beweise untersucht hatte stellte der vorsitzende Richter Dr. Karsten Bremer fest: „Es bleiben erhebliche Zweifel an der Schuld.“

Der gelernte Handwerker hatte auf der Anklagebank schlicht geschwiegen. Laut Staatsanwaltschaft sollte der vorbestrafte Mann am 12. Februar 2015 maskiert und mit vorgehaltenem Messer die Autobahn-Tankstelle Sternenberg an der A46 in Wuppertal beraubt haben. Die mutmaßliche

Beute: 544,80 Euro aus der Kasse. Der damalige Täter soll von einer unbekannten Person mit dem Auto abgeholt und weggefahren worden sein.

Die Tankstelle wurde damals innerhalb von zwei Wochen dreimal überfallen. Mit in die Serie einer mutmaßlichen Tätergruppe rechneten die Behörden eine Tat in Koxhof. Darüber hinaus soll es um eine Spielhalle in Wuppertal-Vohwinkel gegangen sein. Diese Taten sollte ein 27 Jahre alter, mutmaßlicher Komplize des 31-Jährigen begangen haben.

Der 57 Jahre alte Kassierer aus der Autobahn-Tankstelle beschrieb das 30-Zentimeter-Messer seines damaligen Gegenübers als „Machete“: „Das war schon gewaltig. Die Klinge sah aus, als hätte die jemand nachgeschärft.“ Der Angreifer habe „Überfall!“ und „Geld!“ gerufen. Alles sei blitzschnell gegangen, fügte der Mann hinzu: „Raus und weg war er. Ich hab einige Momente gebraucht, bis ich mir gesagt habe: ‚Mensch, Du bist überfallen worden!‘“ Erst da habe er die Polizei rufen können.

Der Kassierer berichtete, er könne inzwischen wieder arbeiten, auch nachts. Er habe sich behandeln lassen. Die Ladung ins Gericht allerdings habe er kurz vor Weihnachten bekommen, sagte der Mann: „Das war schon eine blöde Situation für mich.“ Und nein Danke, er wolle sich das Sicherheitsvideo möglichst nicht ansehen. Die Richter ersparten es ihm.

Entscheidend für den Angeklagten: Auf den Videos waren Einzelheiten vom Täter nicht zu erkennen. Der Kassierer konnte grob die Körpergröße des Angreifers einschätzen und eine „Tarnjacke“ beschreiben. Womöglich habe sich ein Emblem darauf befunden.

Ein Bekannter hatte den Wülfrather bei der Polizei belastet

Laut Polizisten fanden Ermittler drei Monate nach der Tat eine Jacke und mehrere Messer. Ein Räuber habe der Polizei Taten im Kreisgebiet gestanden und auf zwei Bekannte hingewiesen: den Wülfrather und den 27-jährigen mutmaßlichen Komplizen. Auf deren Konto könne ein Überfall auf eine Spielhalle in Vohwinkel gehen. Es folgte eine Durchsuchung beim Angeklagten. Über die dort sichergestellten Gegenstände sagte der Tankstellen-Kassierer: Gut möglich, dass die zur Tat in Sternenberg gehörten.

Weitere Hinweise gab es durch Telefondaten. Ein Fahnder soll im Wuppertaler Norden einen Verdächtigen in einem Bus beobachtet haben. Er habe ihn aber nicht dingfest machen können. Den 27 Jahre alten, mutmaßlichen Komplizen führten Wachtmeister in den Saal, weil er derzeit Haft wegen anderer Verurteilungen verbüßt. Richter Bremer erläuterte ihm: „Wegen der anderen Überfälle sind Sie frei gesprochen worden. Aber im Hinblick auf die Autobahntankstelle können Sie immer noch verfolgt werden und deshalb dürfen Sie schweigen.“ Dann wolle er das tun, sagte der Mann.

Fazit des Richters: „Die Tat hat es gegeben und der Kassierer hat darunter zu leiden gehabt. Aber die Hinweise auf den Angeklagten sind nicht besonders aussagekräftig.“ Die Jacke sei Massenware, das Messer auch. Außerdem würden solche Gegenstände weitergegeben.Der Freispruch ist rechtskräftig. Gerichts- und Anwaltskosten zahlt die Landeskasse. Der Angeklagte lebt inzwischen in einer anderen Stadt.

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