Ratingen: Gericht - Satzung ist ungültig

Vergleich: Die ersten Verfahren gegen die Entwässerungsgebühr laufen. Es zeichnet sich ab, dass die Ratinger Regelung nicht rechtens ist.

Ratingen. Es ist zwar nur ein Vergleich, den Martin S. als einer von fünf Klägern in Händen hält, ein paar Euro bekommt er von der Stadtverwaltung demnach zurück, doch die Begründung des Verwaltungsgerichts bedeutet vor allem Genugtuung für ihn. Denn der Beschluss der Richter bestätigt genau das, was er an der Gebührensatzung auszusetzen hatte.

Aus mindestens zwei Gründen sei das Werk nicht haltbar, befanden die Richter. Zum einen sei es in sich selbst widersprüchlich. Während einer der Paragrafen festlegt, dass sämtliche, an das Kanalnetz anschließbaren Flächen zu berechnen sind - ganz gleich, ob sie bereits die Kanäle belasten oder nicht - wird an anderer Stelle in der Satzung von theoretischen Durchschnittswerten ausgegangen, davon, wie viel Prozent der Grundstücksflächen üblicherweise versiegelt sind. "Deshalb fehlt für die Erhebung der Gebühr zur Zeit die satzungsrechtliche Grundlage", schreibt das Gericht.

Der zweite Punkt wiegt für viele Ratinger, die sich gegen die Gebührenbescheide wehren, noch schwerer, betrifft er doch die Gerechtigkeit: Die Stadt hat ihren eigenen Anteil an der Entwässerung, den sie für Straßen, Wege und Plätze aufbringen muss, zu niedrig angesetzt, die Bürger zahlen also zu viel. 25,3 Prozent der Gesamtkosten trägt die Stadt. Zu wenig, wie das Gericht feststellt, nachdem es eine Kontrollrechnung aufgestellt hat.

Nur an einer Stelle konnte die Stadtverwaltung im Streit mit den Bürgern punkten: Grundgebühren für die Bereitstellung des Entsorgungsnetzes sind zulässig - vorausgesetzt, sie richten sich nach den versiegelten Flächen.

"Dass es diese Grundgebühr für die Entwässerung gibt, ist aber ungewöhnlich", meint Heinz Wirz vom Bund der Steuerzahler, üblicher sei das Vorgehen beim Schmutzwasser. Davon abgesehen wertet er den Beschluss des Verwaltungsgerichts als Schlappe für die Stadt: "Ich würde jetzt dringend dazu raten, den Hinweisen des Gerichts zu folgen." Soll heißen: Schwachstellen in der Satzung korrigieren, um nicht von der Welle der Klagen überrollt zu werden.

Wie man im Rathaus mit der neuen Situation umgehen will, war gestern nicht zu erfahren. "Kein Kommentar", hieß es beim zuständigen Dezernenten Ulf-Roman Netzel. Man wolle erst das Protokoll des Gerichts abwarten - das der WZ längst vorliegt.

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