Velbert/Wuppertal Tankstellenraub wie im Gruselfilm

Velbert/Wuppertal. · Velberter (41) gesteht Überfall mit Totenkopfmaske und Fleischklopfer – er war kurz nach der Tat schwer alkoholisiert festgenommen worden.

 Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Das Gericht will Ende November weiter verhandeln.

Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Das Gericht will Ende November weiter verhandeln.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

In einem Aufzug wie fürs Gruselkabinett soll ein 41 Jahre alter Angeklagter aus Velbert im Mai 2020 eine Tankstelle in der Innenstadt beraubt haben, kurz nach der ersten Coronavirus-Welle. Der Mann gestand im Landgericht Wuppertal, er sei mit Totenkopf-Maske auf dem Kopf im Verkaufsraum erschienen und habe Geld verlangt. In der einen Hand habe er einen silbernen Fleischklopfer in Form eines Hammers gehalten, in der anderen ein scharfes Gemüsemesser. Den Richterinnen und Richtern sagte der Mann: „Ja, ich bin es gewesen.“ Er fügte hinzu, die Tat tue ihm leid: „Das Problem ist, dass ich Alkoholiker bin.“ Die Maske sei von einer Halloween-Feier übrig geblieben. Den Fleischklopfer habe er einige Tage zuvor gekauft, um sich bei Auseinandersetzungen im Park Respekt verschaffen zu können. Der Mann ist ohne Vorstrafen.

Den Ermittlungen zufolge erreichte der 41-Jährige am 12. Mai 2020, einem Dienstag, gegen 22.30 Uhr die Tankstelle. Der Tatort liegt nur 500 Meter von seiner damaligen Wohnung entfernt. Er war im Bereich der Sicherheitskameras, als er sich kurz setzte und die Maske überzog. Dann betrat er den Laden.

Aufnahmen und Zeugenaussagen zufolge standen an der Kasse zwei Verkäuferinnen, weil kurz zuvor Schichtwechsel gewesen war. Eine von ihnen (41) sprang auf die Kassentheke und hielt sich eine Coronaschutz-Plexiglasscheibe vor, um sich zu verteidigen, als sie den Angriff bemerkte. Ihre Kollegin erlitt einen Schlag mit dem Fleischklopfer ins Gesicht und ging benommen zu Boden.

Die Verkäuferin auf der Theke öffnete die Kasse. Sie berichtete, der Täter habe hineingegriffen und Zehner und 20er-Scheine entnommen. Dann habe er noch gefordert, sie sollten nicht die Polizei rufen. Der Mann entkam zunächst. Die Polizei fasste ihn wenig später.

Im Gericht ist der Ton sachlich und distanziert. Einmal blitzt kurz sogar Heiterkeit auf, als auf einem Foto die Ladentür zu sehen ist: Auf einem Schild stand der Hinweis: „Eintritt nur mit Maske.“ Die Totenkopfmaske des Angeklagten soll übrigens ausgerechnet Mund und Nase frei gelassen haben. Eine Verkäuferin sagte: „Ich hab noch gedacht, das ist doch genau verkehrt.“

Zeugin erlitt Prellungen und einen Bluterguss im Gesicht

Die niedergeschlagene Zeugin berichtete, sie habe Prellungen und einen Bluterguss im Gesicht erlitten. Drei Wochen sei sie krank zu Hause geblieben, dann sei sie wieder arbeiten gegangen. Ihre Erläuterung: „Ich will mir nicht von einem fremden Menschen vorschreiben lassen, dass ich etwas aufgebe, was ich gerne weiter machen will.“ Die Arbeit als Verkäuferin sei ein Nebenjob, neben ihrem Beruf. Inzwischen arbeite die Tankstelle schon früher am Abend über den Nachtschalter, auch wenn noch häufiger Kunden kommen. Beide Überfallopfer berichteten übereinstimmend: „Es ist immer noch ein komisches Gefühl, wenn im Geschäft die Tür auf geht.“

Der Angeklagte sagte aus, er könne sich an Einzelheiten gar nicht erinnern. Er habe vier oder fünf Tage vor der Tat getrunken und Beruhigungstabletten konsumiert: „Ich war irgendwann in einem Streifenwagen. Und dann war ich in einem Krankenhaus.“ Seit einem Unfall 2018 mit schweren Verletzungen habe er nicht mehr gearbeitet. Täglich acht Flaschen Bier und eine Flasche Wodka oder Korn finanziere er durch Arbeitslosengeld II, seine Freundin unterstütze ihn ebenso. Geld habe ihm eigentlich nicht gefehlt. Und nein, er habe nie anderen etwas getan.

Die beiden Frauen aus der Tankstelle bat er um Entschuldigung – er wisse nicht mehr, was er getan habe. Die 41-Jährige erwiderte: „Wenn man so zu ist, bleibt man zu Hause und erschreckt nicht andere Leute.“

Das Gericht will Ende November 2020 weiter verhandeln. Der Angeklagte sitzt derweil in Untersuchungshaft.

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