Velbert Mund-Nasen-Schutz ist im Rathaus Pflicht

Velbert · Städtische Einrichtungen sind bis mindestens 4. Juni weiterhin nur eingeschränkt geöffnet.

 Erwachsene und Kinder müssen im Rathaus in jedem Fall einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Erwachsene und Kinder müssen im Rathaus in jedem Fall einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Foto: WZ/Ulrich Bangert

Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus und wegen der weiter hohen Infektionszahlen bleiben folgende städtische Einrichtungen weiterhin nur eingeschränkt geöffnet, und zwar bis einschließlich 4. Juni, wie die Verwaltung jetzt mitteilte.

Grundsätzlich gilt: Das Rathaus kann nur bei zwingend erforderlichen Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung beziehungsweise Sachbearbeitung betreten werden. Bürger, die bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten zu prüfen, ob der Termin auf einen Zeitpunkt nach dem 4. Juni verlegt werden kann. Der Zutritt zum Rathaus ist ausschließlich möglich über die Rathaustreppe am Haupteingang und über den barrierefreien Eingang an der Thomasstraße (Neubauteil) links neben der Parkhauseinfahrt. Dabei ist sowohl von den Erwachsenen als auch den Kindern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies ist zum Ansteckungsschutz der Mitarbeiter erforderlich und gilt für die Dauer des Termins.

Bereits vereinbarte Termine im Service-Büro Velbert-Mitte und in den Nebenstellen in Neviges und Langenberg haben grundsätzlich Bestand. In Anbetracht des aktuell hohen dynamischen Infektionsgeschehens kann es an bestimmten Tagen zu einzelnen Terminabsagen oder -verlegungen kommen. Damit sollen Besucherströme entzerrt und die Risiken einer Ansteckung minimiert werden. Eventuelle Terminabsagen oder -verschiebungen seitens der Velberter sind per E-Mail zu senden an: [email protected]. Für weitergehende Fragen steht das Service-Büro unter Telefon 02051/26 23 91 zur Verfügung. Terminvereinbarungen für den Zeitraum ab 4. Juni sollten online erfolgen: 


Auch beim Standesamt ist ein Besuch nur nach telefonischer Beratung und Terminabsprache möglich. Vereinbarte Trautermine bis 4. Juni werden aufrechterhalten. An der Zeremonie dürfen nur das Paar und die Standesbeamtin (2+1-Modus) teilnehmen. Sofern zwingend ein Übersetzer benötigt wird, kann dieser nur mit einer FFP2-Maske zugelassen werden. Die Paare werden gebeten, ihre eigenen Schreibutensilien mitzubringen und möglichst medizinische Masken zu tragen.

Bürgern stehen für allgemeine Auskünfte und Terminabsprachen im Geburtenbereich folgende Rufnummern zur Verfügung: 02051/26 25 04, -23 07 oder -24 01 sowie die E-Mail-Adressen [email protected], [email protected] oder [email protected].

Für den Eheschließungsbereich kann das Standesamt unter Telefon 02051/26 25 09, -23 14 oder -24 01 kontaktiert werden sowie über die E-Mails [email protected], [email protected] oder [email protected].

Anfragen zu beabsichtigten Bauvorhaben oder zu bereits vorliegenden Anträgen können unter Angabe des Aktenzeichens und der Adresse des Vorhabengrundstücks an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: [email protected]. Von Dienstag bis Freitag, von jeweils 8 bis 13 Uhr, besteht bei dringenden Angelegenheiten zudem die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme unter Telefon 02051/26 26 70. Weitere Informationen gibt es auf:

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