Mit falschem 200-Euro-Schein eingekauft

Wülfratherin nimmt Geldstrafe an und zieht die Berufung vor dem Landgericht zurück.

Mit falschem 200-Euro-Schein eingekauft
Foto: Kneffel/dpa

Wülfrath/Wuppertal. Pleite für eine Angeklagte aus Wülfrath in einem Strafprozess um versuchten Betrug und Geldfälscherei: Vor dem Landgericht in Wuppertal nahm die 46-Jährige aus der Stadtmitte ihre Strafe von 1500 Euro doch noch an.

Laut nun feststehendem Urteil des Amtsgerichts versuchte die Frau Ende März 2016 ein Handy mit einem falschen 200-Euro-Schein zu bezahlen. Tatort: ein Warenhaus in der Fliethe. Ihre Ansage vor Gericht: „Ich habe das nicht als Falschgeld erkannt.“

Bei den Berufungsrichtern kam das nicht an. Der Verkäufer habe sofort gesehen, dass er kein Geld vor sich hatte. Fremde Schriftzeichen auf dem Papier hätten Zweifel ausgeschlossen.

Vor dem Amtsgericht hatte ein Zeuge ausgesagt, die scheinbare Banknote stamme von ihm: Er habe die Angeklagte, eine Bekannte, vor der Tat in der Stadtmitte getroffen. Er habe eine Zigarette erbeten und sie habe im Scherz gesagt: „Das kostet aber.“ Darauf hätte er das Papier hergegeben. Lustig sei das gewesen — eine Zigarette für 200 Euro.

Laut der Angeklagten hingegen stammte der Schein aus einem Möbelverkauf. Ein Freund habe eine Kommode von ihr haben wollen und auch gleich bezahlt. Ja, obwohl das Möbelstück noch beladen war und es in ihrer Wohnung stehenblieb.

Was den Geldschein betrifft, so habe sie den überhaupt nur zusammengefaltet in der Hand gehabt und nicht angesehen. Und: „Ich weiß doch gar nicht, wie der aussehen muss. Ich habe noch nie einen 200er gehabt.“ Sie wolle nur, dass das Gericht ihr glaubt.

Der Vorsitzende Richter hielt dagegen: „Wir machen das hier seit Jahrzehnten. Glauben Sie, mit so einer Geschichte kommen Sie bei uns durch?“ Sämtliche Zeugen hätten ihr widersprochen: Der Geldschein sei ausgefaltet gewesen, als sie ihn in der Hand hatte.

Schließlich fragte der Richter nach: „Oder hat es was damit zu tun, dass die Polizei in ihrer Tasche Drogen gefunden hat? Dafür braucht man Geld. Wann haben Sie eigentlich zuletzt Alkohol getrunken? Sie haben eine Fahne.“ Die 46-Jährige gab zu: Sie sei spät schlafen gegangen. Die Berufung werde sie zurücknehmen, wenn der Richter das rate. Was der dann tat: „Sie haben es versucht und es hat nicht geklappt. Damit können Sie es doch gut seinlassen.“

Weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr. Die Geldstrafe entspricht dem Einkommen der Angeklagten von 50 Tagen. Das Gericht hat Ratenzahlung erlaubt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort