Mettmanner vor Gericht Pfefferspray verwendet – Selbstverteidigung oder Körperverletzung?

Mettmann · Ein Mettmanner habe nur seinen Ehemann verteidigen wollen, als er das Pfefferspray drückte. Das sah das Gericht in Wuppertal anders. Das Urteil steht nun fest.

Pfefferspray sollte als Waffe nicht unterschätzt werden.

Pfefferspray sollte als Waffe nicht unterschätzt werden.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Sich mit Pfefferspray verteidigen, weil man sich bedroht fühlt? Dass so etwas im wahrsten Sinne des Wortes „ins Auge gehen kann“, weiß nun auch ein Mettmanner, der wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht steht. Er habe im Februar 2021 seinen Ehemann in Gefahr gesehen und in Notwehr gehandelt, so sagte es der Angeklagte nun vor Gericht.