Wülfrath Kreis Mettmann lehnt die Trägerschaft für Zeittunnel ab

Wülfrath · Während die Stadtverwaltung auf ein Gutachten setzt, das im Herbst erscheinen könnte, positioniert sich der Kreis per Stellungnahme. Wülfrath soll das Problem lösen.

 Der Zeittunnel ist vor seiner Wiedereröffnung mit neuer Technik versehen worden.

Der Zeittunnel ist vor seiner Wiedereröffnung mit neuer Technik versehen worden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

. Die Uhr tickt. Nachdem der Rat am 4. Dezember vergangenen Jahres mit den Stimmen von CDU, der Wülfrather Gruppe, der FDP und Bürgermeisterin Claudia Panke mehrheitlich beschlossen hatte, den Betrieb des Zeittunnels Ende 2020 nicht mehr mit städtischen Mitteln bestreiten zu wollen, wird nach einem neuen Träger gesucht (die WZ berichtete). Eine Option wäre die Übernahme durch den Kreis Mettmann gewesen. Das Argument: Der Zeittunnel sei ein deutlich über die Grenzen Wülfraths hinaus bedeutender Eckpfeiler des touristischen Angebots im Neanderland. Wie ist die aktuelle Lage?

Auf Anfrage bei der Leiterin des Bürgermeisterinbüros, Sabine Drasnin, heißt es: „Die Bürgermeisterin sprach und spricht immer wieder mit dem Landrat (Thomas Hendele) über die Zukunft des Zeittunnels. Offiziell hat der Kreis nicht abgewunken, die Zeittunnel-Trägerschaft zu übernehmen. Der Kreis hat ein Konzept beauftragt zur Organisation des Tourismusmanagements im Kreis Mettmann. Das Gutachten wird frühestens im Herbst vorliegen; vorher wird der Kreis keine Aussage machen zur eventuellen Trägerschaft des Zeittunnels durch den Kreis. Auch mit der Kreispolitik gab es Gespräche.“

Nach WZ-Informationen stellt sich die Sachlage allerdings deutlich anders dar. Die Bitte um eine Stellungnahme beantwortet die Pressestelle des Kreises Mettmann so: „Der Zeittunnel ist unbestritten eines der attraktiven touristischen Projekte im Neanderland. Deshalb hält es der Kreis Mettmann für wichtig, dass auch für die Zukunft die Trägerschaft des Zeittunnels gesichert wird.

Allerdings bestehen beim Kreis Mettmann selbst keine Überlegungen zur Übernahme der Trägerschaft. Es gibt hierzu auch keine Beschlüsse des Kreistags.“ Dies ist eine klare Absage. Zudem hatte der Kreis Mettmann Anfang dieses Jahres die bereits zugesagten 60 000 Euro für die Gestaltung des Außengeländes nach dem Beschluss über den Trägerschafts-Ausstieg nicht frei gegeben. Darüber hatte damals Zeittunnel-Leiterin Andrea Gellert informiert.

Damit rückt auch wieder ein heikles Thema in den Vordergrund. Müssen im Falle einer Schließung Fördergelder zurückgezahlt werden? Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat seinen Förderbescheid an die Betriebsdauer gekoppelt, wie Kämmerer Rainer Ritsche Ende Februar bei einer Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit berichtet hatte.

Der LVR reagierte auf die Anfrage zu diesem Thema folgendermaßen: „Es hat zwischenzeitlich ein Informationsgespräch zur aktuellen Entwicklung zwischen der Stadt Wülfrath und dem LVR als Förderer vor Ort gegeben. Nun geht es darum, dass seitens der Verwaltung der Stadt Wülfrath Szenarien entwickelt werden, die den Weiterbetrieb des Zeittunnels auch nach 2020 sichern. Da diese noch nicht vorliegen, ist momentan nicht der Zeitpunkt über mögliche finanzielle Rückforderungen zu sprechen“, so Birgit Ströter, Pressereferentin LVR-Kommunikation.

Die Hoffnungen ruhen nun auf einer Übernahme durch den Förderverein. Dessen Vorsitzender, Ulrich Becker, hält sich aber bedeckt. Er verweist auf die Mitgliederversammlung des Vereins am 10. Juli. „Dann wird dieses Thema besprochen.“

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