Velbert Kindesmissbrauch: Angeklagte Mutter (34) bestreitet, Mittäterin gewesen zu sein

Velbert/Wuppertal · Das erste, nicht rechtskräftige Urteil gegen die Velberterin hob der BGH wegen eines Fehlers auf.

 Das Verfahren aus dem Winter 2020 muss das Landgericht Wuppertal jetzt ein weiteres Mal aufrollen.

Das Verfahren aus dem Winter 2020 muss das Landgericht Wuppertal jetzt ein weiteres Mal aufrollen.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Nach ihrer eigenen Anzeige wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gegen ihren inzwischen verstorbenen, zweiten Ehemann steht eine 34 Jahre alte Mutter aus Velbert erneut vor dem Landgericht Wuppertal. Sie soll sich 2013 gegenüber der Polizei als Mittäterin eines Übergriffs auf ihre damals vier Jahre alte Tochter beschrieben haben. Das Verfahren aus dem Winter 2020 muss das Gericht ein weiteres Mal aufrollen: Das erste, nicht rechtskräftige Urteil gegen die Frau über ein Jahr und sechs Monate Bewährungsstrafe hat der Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines Justizfehlers aufgehoben.