Wülfrath Kinderbetreuung: Ansprüche neu geregelt

Wülfrath · Kreis der Berechtigten und Betreuungszeitraum neu definiert, Anträge vereinfacht.

 Die Kindertagesstätten bieten unter gewissen Voraussetzungen eine Notbetreuung an, wenn ein Elternteil als Schlüsselperson eingestuft ist.

Die Kindertagesstätten bieten unter gewissen Voraussetzungen eine Notbetreuung an, wenn ein Elternteil als Schlüsselperson eingestuft ist.

Foto: dpa/Christian Charisius

. Nach der Schul- und Kitaschließung hat das Land festgelegt, dass Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), unter bestimmten Bedingungen weiter betreut werden. Die Landesregierung hat die bestehende Regelung jetzt ausgeweitet. Seit gestern wird neu festgelegt, wer anspruchsberechtigt ist. Außerdem wird die Betreuung auf das Wochenende und die Osterferien ausgedehnt.

Bescheinigung vom Arbeitgeber reicht von einem Elternteil

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung jetzt entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten oder der schulischen Notbetreuung hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Der Betreuungsanspruch wird in denjenigen Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.

Neu hinzu kommt bei der Kindertagesbetreuung: Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt. Wenn das Kinderbetreuungsangebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert beziehungsweise ablehnt, wenden sich Eltern auch an das Jugendamt.

Neu hinzu kommt bei Kindertagesbetreuung und schulischer Notfallbetreuung: Eine Betreuung am Wochenende für das Personal in kritischer Infrastruktur wird seit gestern sichergestellt. Die Notbetreuung an Schulen umfasst jetzt auch die Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag). „Diese Regelungen spiegeln das Ausmaß der Krise wieder, auch wie dringend das Personal an allen Stellen gebraucht wird. Alle, die derzeit an der Krisenfront kämpfen, sind meine Helden des Alltages. Daher begrüße ich eine solche Regelung ausdrücklich, auch wenn sie uns als Stadt vor sehr große Herausforderungen stellt. Denn woher sollen wir so schnell das notwendige Personal bekommen – aber so geht es aktuell allen, sei es im medizinischen Bereich oder in der Versorgung, im Transport und so weiter“, sagt Bürgermeisterin Claudia Panke. „Wir haben am Samstag im Krisenstab bereits über diese neuen Regelungen beraten und bereiten die Umsetzung vor.“

Kita- und OGS-Beiträge sollen erst einmal weiter bezahlt werden

Viele Eltern wenden sich derzeit an die Bürgermeisterin und die Verwaltung mit Anfragen zur Erstattung der Kita- und OGS-Beiträge, insbesondere weil bereits einige Städte die Aussetzung beziehungsweise Rückerstattung der Kita-Beiträge angekündigt haben. „Das Ansinnen ist natürlich nachvollziehbar, und wir haben die für die Eltern brennende Frage im Blick, beraten sie auch mit den politischen Vertretern. Als Kommune in der Haushaltssicherung können wir dies nicht allein entscheiden, sondern benötigen die Zustimmung der Kommunalaufsicht. Ich bitte um Verständnis, wenn sich diese Entscheidungen verzögern, da sowohl der Kreis als auch die Stadt derzeit mit der Bewältigung der Krisensituation sehr ausgelastet sind“, erläutert die Bürgermeisterin. „Bitte setzen Sie vorerst nicht Ihre Beitragszahlungen aus. Das würde nur ein automatisches Mahnverfahren anstoßen, das aktuell keine der beiden Seiten braucht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.“ AR

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