Homberg: Windräder im Windschatten

Die Stadt will Bauvorhaben in Homberg künftig einen einheitlichen Rahmen geben. Die Regeln haben aber Schattenseiten.

Homberg. Wintergarten? Nicht erlaubt! Carport oder zweiter Stellplatz im Vorgarten? Unzulässig! Satellitenschüsseln oder Kleinwindkraftanlagen auf dem Dach? Gab es früher nicht! Wer in Homberg-Süd sein Häuschen zeitgemäß ausstatten will, hatte bislang ein Problem: die gültigen Bebauungpläne. Die schoben nämlich derlei Um- oder Anbauten weitgehend einen Riegel vor. Jetzt sollen Anpassungen an heutige Erfordernisse mit einer Änderung der Bebauungspläne erleichtert beziehungsweise erst ermöglicht werden.

Zur Historie: Im Gegensatz zum alten Dorfkern ist Homberg-Süd quasi nach Bedarf entstanden. Im Laufe der Jahrzehnte wurden immer wieder neue Flächen als Bauland ausgegeben und besiedelt. Das hatte zur Folge, dass die jeweiligen Bebauungspläne an den Erfordernissen ihrer Zeit orientiert waren. So legte beispielsweise die "Gründergeneration" der Siedler einen ganz anderen Wert auf die Nutzung der großzügig geschnittenen Parzellen als heutige Eigentümer: Damals stand der Anbau landwirtschaftlicher Produkte im Vordergrund, heute bevorzugt man mehr Wohnraum. Um den geänderten Bedürfnissen gerecht zu werden, sollen die überholten Auflagen flächendeckend heutigen Anforderungen angepasst werden.

"Rückseitige Erweiterungen" der Wohnhäuser etwa durch Wintergärten sowie die Anlage von zusätzlichen Stellplätzen in den Vorgärten werden damit künftig erlaubt. Guido Multhaupt vom städtischen Planungsamt spricht deshalb auch von einem "bürgerfreundlichen Bebauungsplan". Weniger bürgerfreundlich werden viele Bewohner des Viertels allerdings die Regelungen sehen, die das Amt "zur städtebaulichen Gestaltung" gleich miterlassen hat: Dass die Farbe der Dachpfannen ("altfarben" oder "grauschwarz") vorgeschrieben wird, könnte man der Einheitlichkeit wegen noch hinnehmen. Übel stößt aber vielen die Vorschrift auf, dass Dachantennen und Satellitenschüsseln sowie "Aufbauten, die der Nutzung der Windenergie dienen", nicht über den Dachfirst hinausragen und nicht zur Straßenseite hin angebracht werden dürfen.

Die Grünen kritisieren inzwischen vehement, dass mit der aktuellen Vorlage auch ein Stück Umwelt- und Klimaschutz auf der Strecke bleibt: Denn den Kleinwindanlagen wird damit gleichsam der Wind aus den Rotorblättern genommen. Ratsherr Felix Gorris spricht von einer Verhinderungsplanung der Verwaltung: "Die Hersteller von solchen Kleinwindanlagen haben einstimmig erklärt, dass bei Einhaltung dieser Vorschrift eine Montage weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist." Kurzum: Ein Windrad im Windschatten eines Daches bringt gar nichts.

Multhaupt räumt ein, dass die Errichtung solcher Kleinwindanlagen je nach Lage des Hauses nicht mehr sinnvoll wäre. "Wir wollen aber bei der Optik des Stadtteils keinen Wildwuchs zulassen, sondern alles in geordnete Bahnen lenken." Ziel sei eine einheitliche Vorgabe für ganz Homberg-Süd.

Das sah vor gut vier Monaten übrigens noch ganz anders aus: Da befürwortete das Planungsamt den Bauantrag eines Privatmannes, der auf dem Dach seines Einfamilienhauses in der Agnes-Miegel-Straße eine Kleinwindanlage errichten wollte. Der 1,5 Meter große Rotordurchmesser hätte den Dachfirst um zwei Meter überragt. Fazit des Planungsamtes damals: Das Vorhaben ist "als zulässig zu beurteilen".

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