Wülfrath Gefängnisstrafe nach Auto-Diebstahl

Wülfrath/Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal verurteilte den zweiten Dieb eines Kleinwagens aus Wülfrath zu acht Monaten Haft.

 Die Richter am Landgericht Wuppertal setzten die Haftstrafe nicht zur Bewährung aus.

Die Richter am Landgericht Wuppertal setzten die Haftstrafe nicht zur Bewährung aus.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Dem zweiten Dieb eines abgemeldeten Autos aus Wülfrath nützt ein spätes Geständnis nichts: Für die Tat vom August 2018 soll der Vorbestrafte, Anfang 50, für acht Monate in Haft. Das Landgericht Wuppertal gibt ihm keine Bewährung. Der Mann hatte vor den Richterinnen und Richtern eingeräumt: Er habe mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Komplizen den Kleinwagen von einem Privatgrundstück geholt und mit auf den Autotransporter geladen, mit dem sie beide unterwegs waren. Verkauft habe er die gesamte Ladung auf einem Schrottplatz. Er habe eine Gelegenheit genutzt.