Velbert : Fünf Verletzte nach Kellerbrand
Velbert Gleich zweimal war in der Nacht zu Mittwoch der Einsatz der Feuerwehr Velbert vonnöten.
Zu zwei Bränden musste die Feuerwehr in der Nacht zu Mittwoch ausrücken. Beim Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Straße Am Kostenberg wurden fünf Menschen leicht verletzt.
Gegen Mitternacht hatten Bewohner eine starke Rauchentwicklung im Treppenhaus bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Diese eilte mit ihren hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Kräften der Löschzüge Velbert-Mitte zum Einsatzort. Allerdings bestand laut Mitteilung der Wehr zunächst noch Unklarheit bezüglich der konkreten Hausnummer. Doch noch auf der Anfahrt konnte geklärt werden, dass im betroffenen Gebäude 29 Personen gemeldet waren. Der Treppenraum war im oberen Bereich stärker verqualmt. Als Ursache konnte schnell ein Brand in einem Kellerraum erkundet werden. Die meisten Bewohner hatten das Gebäude bereits verlassen.
Ein Trupp unter Atemschutz konnte auf dem Weg zum Brandort durch das Setzen eines Rauchvorhangs die weitere Verrauchung des Treppenhauses unterbinden und das Feuer, das an einem Stromverteilerkasten seinen Ausgang genommen hatte, mit einem Hohlstrahlrohr schnell löschen.
Da sich insgesamt 15 Personen vor dem Gebäude befanden, die sich über die Treppen ins Freie gerettet hatten, wurden zusätzliche Rettungsdiensteinheiten nachalarmiert. Während der Löscharbeiten wurde ein noch im Gebäude verbliebener 82-Jähriger am Fenster betreut, da seine Wohnung frei von Rauch war. Notärzte untersuchten alle weiteren betroffenen Personen. Glücklicherweise konnten keine schweren Verletzungen festgestellt werden. Lediglich fünf Bewohner mussten ins nahe gelegene Klinikum transportiert werden.
Nach Abschluss der Entrauchung des Gebäudes wurden alle Wohnungen untersucht. Da bei dem Brand im Keller auch diverse Versorgungsleitungen betroffen waren, wurden die Stadtwerke zur Einsatzstelle gerufen. Diese legten fest, dass aus Sicherheitsgründen das Gebäude sowohl vom Strom- als auch vom Gas- und Wassernetz zu trennen sei. Nur vereinzelt musste das Ordnungsamt Bewohner in Notunterkünften unterbringen.