Friedhofsgebühr steigt drastisch

Auf dem kommunalen Friedhof sollen Bestattungen im Durchschnitt 34,1 Prozent teurer werden.

Wülfrath. Überrascht und vor allem verärgert ist Ursula Thomaßen. Die Auskunft, die die Wülfratherin in der Stadtverwaltung erhalten hat, konnte sie im ersten Moment kaum glauben. Sie wollte die Nutzungsdauer des Kammergrabs ihres Mannes auf dem Kommunalfriedhof verlängern. Da die neue Friedhofsgebührenordnung noch nicht beschlossen ist, konnte ihr noch kein definitiver Preis genannt werden.

Aber der ungefähre Preis hatte es bereits in sich: „Das hat sich ja mehr als verdoppelt. Bei den kirchlichen Friedhöfen ist das viel preiswerter“, sagte sie, als sie ihren Unmut am WZ-Lesertelefon kundtat.

Sterben wird in Wülfrath im kommenden Jahr wieder einmal teurer — deutlich teurer. Laut Verwaltungsvorschlag sind Steigerungen bei den Bestattungsgebühren um durchschnittlich 34,1 Prozent geplant. Ursula Thomaßens Ehemann war im Januar 2000 verstorben. Damals hatte sie ein Kammergrab für die Liegezeit von zwölf Jahren erworben. Diese läuft nun aus. 2500 Mark, erinnert sie sich, hat sie im Jahr 2000 bezahlt. Für die Verlängerung soll sie nun mehr als 3000 Euro bezahlen.

Die Gebühreneinnahmen müssen die tatsächlichen Kosten decken. Binnen von drei Jahren müssen mögliche Über- und Unterdeckungen ausgeglichen werden. Zur Einhaltung dieser gesetzlichen Frist muss im kommenden Jahr beispielsweise ein Defizit in der Höhe von rund 72 000 Euro aus dem Jahr 2009 ausgeglichen werden. Auch das treibt die Gebühr in die Höhe.

Die Friedhofsnutzer können sich auf weitere Erhöhungen in 2013 einstellen: Dann muss die Unterdeckung des Betriebsergebnisses 2010 eingerechnet werden — und das ist mit 135 686 Euro erheblich ausgefallen.

Laut Stadt hat sich die Nachfrage nach den verschiedenen Grabarten „in den letzten Jahren gravierend verändert“. Immer häufiger werden pflegearme Grabarten und Gräber mit niedrigen Gebührensätzen belegt. Das wirke sich unmittelbar auf die Recheneinheiten aus. Im Klartext: Die Fixkosten bleiben. Die müssen neu verteilt werden. Und da der Trend zu niedrigen Gebühren-Varianten geht, muss in Gänze an der Gebührenschraube gedreht werden. Das hat die Konsequenz, dass die Gebühren bei der Grabüberlassung um 7,8 Prozent erhöht werden sollen, bei den Bestattungsgebühren um mehr als 34 Prozent.

Gebühren mindernd wirkt sich aus, dass die Stadt feststellt, der Kommunalfriedhof an der Ratinger Landstraße erfülle im gewissen Maß eine Naherholungsfunktion. Deshalb übernimmt die Stadt zehn Prozent an den Gesamtunterhaltungskosten der Wege- und Grünflächen zehn Prozent — was 8 275 Euro entspricht.

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