Dienstfahrten ohne Führerschein: 36-Jähriger als „sehr guter Fahrer“ geschätzt

Staatsanwaltschaft hat eine Liste der Dienstfahrten ohne Führerschein angefordert.

Velbert. Wie oft hat der 36-Jährige, der seit 2004 keinen gültigen Führerschein mehr besitzt, im Dienst der Stadt Velbert am Steuer gesessen? Um dies ermitteln zu können, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal jetzt von der Stadt Velbert eine Liste der Fahrten aus dem vergangenen Jahr angefordert.

Die Fahrtenbücher des Mannes wurden in der Verwaltung sichergestellt. „Wir arbeiten selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft zusammen“, sagte Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Man bedauere den Fall außerordentlich, „auch den Fehler der mangelnden Kontrolle“.

Wie die WZ berichtete, war der 36-Jährige, der seit 2002 Mitarbeiter der Stadt Velbert ist, in der Verwaltung selbst für die Kontrolle von Führerscheinen zuständig. Daher war nicht aufgefallen, dass dem Mann 2003 vorläufig und 2004 rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

Laut Blißenbach war der Mitarbeiter seit Juli 2004 als Ersatzfahrer für Bürgermeister Stefan Freitag, dessen Stellvertreter und die Dezernenten unterwegs, zugleich fuhr er etwa Post aus oder lieferte Blumensträuße an Jubilare.

Seit Mai werde der 36-Jährige jedoch nicht mehr als Fahrer eingesetzt. Ob dienstrechtliche Konsequenzen gezogen werden, hänge vom Ausgang der Ermittlungen ab.

Aufgeflogen war der Fahrer nach einem Bagatellunfall am 28. April. Dabei war ein Blechschaden in Höhe von 1800 Euro entstanden. Während der 36-Jährige laut Staatsanwalt Wolf Baumert angibt, ein Mercedes sei auf den von ihm gesteuerten Audi A 6 der Stadt aufgefahren, stellt der Unfallgegner den Hergang anders dar. Demnach habe der städtische Fahrer beim Zurücksetzen den Mercedes beschädigt.

Weil der 36-Jährige lediglich eine Visitenkarte des Fuhrparkleiters und die Wagenpapiere hinterließ, sich dann aber entfernte, wertet die Staatsanwaltschaft den Vorfall als Unfallflucht. Diese kann mit einer Geldbuße oder auch einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Freiheitstrafe zur Folge haben. Über ein mögliches späteres Urteil wollte Baumert aber nicht spekulieren.

Aufgrund von Verjährungsfristen sind nur die Fahrten der vergangenen drei Jahre strafrechtlich von Bedeutung.

Die Verwaltung hat nach Angaben von Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach jetzt auch für die Führerscheinkontrolle das Vieraugen-Prinzip eingeführt, das beispielsweise bei Finanzangelegenheiten gilt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird laut Baumert auch prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass der fehlende Führerschein so lange nicht auffiel.

Ob der 36-Jährige auch privat Auto fuhr, war am Mittwoch nicht zu klären. In der Verwaltung war er als „sehr guter Fahrer“ geschätzt, sagte Blißenbach.

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