Wülfrath „Finanzprobleme nicht hausgemacht“

Wülfrath · SPD, WG, FDP und Linke/Wülfrather Liste fordern per Resolution Hilfen für Kommunen.

 In Wülfrath fehlt für Vieles das Geld.

In Wülfrath fehlt für Vieles das Geld.

Foto: dpa/Patrick Pleul

. Eine gemeinsame Resolution zum Haushalt 2022/2023 haben die Fraktionen der SPD, WG, FDP sowie der Linken/Wülfrather Liste jetzt vorgestellt, die bei der kommenden Ratssitzung am Mittwoch, 12. Januar, ab 17 Uhr im Paul-Ludowigs-Haus auf der Tagesordnung stehen wird. „Mit dieser Resolution möchten wir nochmal darauf aufmerksam machen, wo die tatsächlichen, aktuellen Probleme der Kommunalfinanzen liegen. Anders als CDU und Grüne, die die Kassenkredite mit eigenen Anstrengungen jährlich um eine Million Euro zurückzahlen wollen, wird in der Resolution deutlich, dass die Wülfrather Finanzprobleme weder hausgemacht sind, noch alleine gelöst werden können. Wir würden uns freuen, wenn diese Resolution in der kommenden Ratssitzung auf breite Zustimmung stößt, damit Wülfrath geschlossen mit einer Stimme gegenüber Bund und Land auftreten kann“, so WG-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Peetz.

Der Antrag: Die Stadt Wülfrath fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes NRW auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath den Bund auf: Eine strukturelle Lösung des Altschuldenproblems gemeinsam mit den Ländern

herbeizuführen, wonach leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche, öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft das Ziel sind. Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Artikels 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend der Regelung des Jahres 2020 auszugleichen. Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath das Land auf, den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weiterzuentwickeln und das Problem der kommunalen Altschulden, auch vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos, verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden, ohne die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder beziehungsweise weiter einzuschränken.

Ausgleichsregelungen für Einnahmeausfall gefordert

Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der Covid-19-Pandemie durch Bund und Länder, umgehend eine Ausgleichsregelung für den kommunalen Einnahmeausfall aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und umzusetzen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich der Bund an den Lasten beteiligt. Das Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die Covid-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen. Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes

vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten. Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülern sowie der Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch die Fortbildung von Lehrern, der Personalbedarf für den Support und die Administration der Geräte genauso wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.

Die Begründung lautet unter anderem: „Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Sie sind es, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Wülfrath waren und sind es die Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Wülfrather uns verlassen können. Auch die Bürger unserer Stadt haben Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Schließung von Kitas und Schulen haben viele Familien belastet.“

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