Baden ist im Steinbruch verboten

Immer wieder dringen Menschen auf das Werksgelände ein, um im See zu schwimmen. Das ist sowohl illegal als auch gefährlich.

Baden ist im Steinbruch verboten
Foto: Achim Blazy

Wülfrath. Im Sommer nutzen viele Wülfrather den im Steinbruch entstandenen See als Badeparadies. Dass das sogenannte Sedimentationsbecken auf dem Werksgelände von Rheinkalk nicht so einfach zugänglich ist und hinter Zäunen mit Stacheldraht liegt, stört die Eindringlinge scheinbar nicht. Die steilen, dicht bewachsenen Hänge und das nahezu kristallklare Wasser laden bei Hitze geradezu zum Baden ein. Doch das Idyll trügt.

„Dicht unter der Wasseroberfläche sind oftmals Steine oder Felsvorsprünge, die einen Sprung ins Wasser lebensgefährlich machen“, erklärt Werksleiter Thomas Perterer. Außerdem falle der Untergrund oft steil ab und die Wassertemperatur in zwei bis drei Metern Tiefe betrage nur noch acht Grad, was zu erheblichen Kreislaufproblemen oder Kreislaufversagen führen kann.

Im Notfall hat die Feuerwehr kaum eine Chance, schnell zum Hilfsbedürftigen zu gelangen. Oft seien die Ortsangaben unspezifisch. Einige Bereiche seien für Rettungskräfte außerdem nur schwer zugänglich. So kann erforderliche Hilfe oftmals zu spät kommen, warnt Perterer.

Um die ungebetenen Badegäste von dem Werksgelände fernzuhalten, hat das Unternehmen für die warmen Sommermonate zusätzliche Kontrollfahrten durch einen Wachdienst beauftragt, besonders an den Wochenenden. Sofern Eindringlinge ertappt werden, nimmt der Wachdienst die Personalien auf und zieht auch die Polizei hinzu. Dann wird Strafanzeige gestellt.

Bislang habe das Unternehmen 47 Fälle in diesem Jahr zur Anzeige gebracht. „Im vergangenen Jahr waren es im gleichen Zeitraum nur drei“, sagt Hanna Meckmann, Sprecherin der Polizei Wuppertal, die die Zahlen bis einschließlich Juli 2017 verglichen hat. Sie mutmaßt, das könne mit dem warmen Sommer zusammenhängen. 2015 wurden sogar knapp 100 illegale Badegäste und Kletterer angezeigt.

Thomas Perterer, Werksleiter

„Rechtlich gesehen handelt es sich um Hausfriedensbruch“, erklärt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Bei einer Strafverfolgung erwartet den Eindringling eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Höhe der Strafe richtet sich auch danach, wie häufig die Person vorher schon auffällig geworden ist.

Zwar ist das Werksgelände eingezäunt — das hält die ungebetenen Badegäste aber nicht auf. Der Wachdienst und die Zaunläufer müssen wöchentlich die Anlagen kontrollieren und gegebenenfalls zerschnittene Stellen reparieren.

„Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die Bevölkerung aufzuklären, dass das illegale Betreten unseres Betriebsgeländes lebensgefährlich ist und eine Straftat darstellt. Wir werden weiterhin jeden Fall zur Anzeige bringen“, erklärt Perterer. „Wir bedanken uns besonders bei der Polizeiwache Vohwinkel, die immer schnell vor Ort ist und unsere Maßnahmen unterstützt.“

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