Wülfrath: Klinik-Prozess neu aufgerollt

Eine Million Euro soll der Vorstand der ehemaligen Klinik Aprath veruntreut haben. Jetzt wird der Fall in Teilen neu verhandelt.

Wülfrath. Längst ist das Seniorenpflegeheim der Klinik Aprath auf dem "Zauberberg" Geschichte. Auf dem ehemaligen Gelände soll bekanntlich in Zukunft eine Privatklinik und ein Therapiezentrum entstehen.

Dennoch sorgt die frühere Klinik jetzt noch einmal für Schlagzeilen. Denn die alten Untreue- und Betrugs-Geschichten um den Vorstand des damaligen Klinikvereins werden ab heute erneut das Wuppertaler Landgericht beschäftigen.

Der Bundesgerichtshof hatte mit einem Beschluss vom 30. Januar 2008 Teile des Urteils von 2007 aufgehoben und erneut zur Verhandlung ans Landgericht verwiesen.

Im März 2007 war der Ex-Vorstand des Klinik-Vereins wegen Betruges und Untreue verurteilt worden. Im Falle von Otto F., dem Ex-Vorsitzenden des Vereins Klinik Aprath, hieß das eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Der ehemalige Vorstand des Seniorenpflegeheims, Michael Sch., kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Das Urteil ist bereits rechtskräftig geworden. Das Verfahren gegen Ex-Vorstandsmitglied Bernd S. wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro und Ableisten von 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Zur Wiederaufnahme des Prozesses kam es, weil Otto F. Revision gegen das Urteil eingelegt hatte - und das mit dem Erfolg. Nun müssen Teile der Anklage neu verhandelt werden müssen.

Zur Erinnerung: Das Trio wurde beschuldigt, Gelder von rund einer Million Euro beiseite geschafft zu haben. Der holländische Investor Heusden Veste hatte dem Verein 3,7 Millionen Euro bereitgestellt, um eine drohende Insolvenz abzuwenden und das marode Gebäude des Heims zu sanieren.

Das Geld landete auf den Vereinskonten. Mit gegenseitigen Vollmachten hatten sich die Angeklagten dann aus dem Topf bedient und vereinseigene Grundstücke als Sicherung für private Anschaffungen eingesetzt.

Mehr als eine Million Euro brachte das Trio so durch. Die Klinik musste schließlich doch Insolvenz anmelden, rund 40 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Die Klinik schloss ihre Pforten bereits Ende 2006.

Der BGH hatte in seinem Beschluss zu dem Wuppertaler Verfahren gerügt, dass im Urteil die entscheidenden Einzelheiten der vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten - also im konkreten Fall zwischen der Firma Heusden Veste und Otto F. - nicht derart aufgeschlüsselt seien, dass eine Nachprüfung der zivilrechtlichen Forderungen, also etwa möglicher Schadensersatzforderungen, möglich sei.

Das Landgericht muss die genauen vertraglichen Details klären. Ein Urteil in der Sache wird bereits im September erwartet.

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