Wülfrath: Kindergarten Düssel - Die Stadt unternimmt „letzten Versuch“

Bildung: Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Auch der Förderverein „Kinder kennen keine Grenzen“ kämpft weiter.

Wülfrath. Um es gleich festzustellen: Einen Beschluss, einen Kindergarten in Düssel zu schließen, gibt es nicht. Und solange es die Chance gibt, beide konfessionellen Einrichtungen zu erhalten, lassen weder die Stadt noch der Förderverein des Evangelischen Kindergartens Düssel "Kinder kennen keine Grenzen" locker.

So hat die Verwaltung Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt: "Die Kosten dafür sind überschaubar", sagt Fachbereichsleiter Hans-Werner van Hueth. Aktuell werde geprüft, ob die Beschwerde zugelassen wird. "Geschieht das, ist das ein Erfolg. Für uns ist das der letzte Versuch", so van Hueth. Wülfrath hatte Wuppertal auf Zahlung von 78 00 0Euro verklagt.

Außerdem hat Karin Kohl, immerhin Leiterin des Büros von NRW-Familienminister Laschet, dem Förderverein geschrieben. Anlass für den Vorsitzenden Dieter Grävingholt, noch einmal Stellung zu beziehen. Zeitgleich kommt aus dem Wülfrather Rathaus das Signal, dass "es nicht kategorisch ausgeschlossen ist, auswärtige Kinder an Wülfrather Kindergärten aufzunehmen", so Jugendhilfeplaner Udo Neumann.

An den Kosten, die Wülfrath für die Betreuung Wuppertaler Kinder in Düssel aufbringen muss, hatte sich 2007 der Streit entzündet. Die Kalkstadt in ihrer finanziellen Notlage hatte eine finanzielle Beteiligung von Wuppertal gefordert. Die wies das mit Blick auf eigene Finanzprobleme und die fehlende Verpflichtung zurück. Eine Lesart, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende 2009 teilte. Dass das Ministerium jetzt schreibt, dass bis 2007 eine Kostenverteilung zwischen Wülfrath und Wuppertal funktioniert habe und nur am Haushaltssicherungskonzept Wuppertals gescheitert sei, ist so verwunderlich wie falsch: Geld aus Wuppertal gab’s nie.

"Kinder kennen keine Grenzen" merkt in diesem Zusammenhang an, dass "eine Notwendigkeit für die Landesregierung besteht, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen". Was das EU-Recht im Grenzgebiet zu den Niederlanden oder Belgien fordere und im Grenzgebiet zu anderen Bundesländern ebenso praktiziert werde, "funktioniert nicht in den Grenzen von NRW".

Das Ministerium lobt sich und seine Regierungsarbeit mit dem Hinweis auf die millionenschwere Mehrausgaben, die es seit 2008 geleistet habe. Dies wird auch als ein Beleg dafür gewertet, dass es ein "Markenzeichen unserer Landesregierung" sei, Kindergärten als erste Stufe der Bildung anzuerkennen.

Eine Bewertung, die Grävingholt zurückweist: "Die Steigerungen im Haushaltsvolumen resultieren nicht aus einer erfolgreichen politischen Arbeit, sondern beruhen fast ausschließlich auf der veränderten Aufgabestellung unter Einbeziehung von Kindern unter drei Jahren." Für den Bereich der Drei- bis Sechsjährigen hätten sich keine Verbesserungen ergeben, sondern "nur Verschlechterungen".

Grävingholt erinnert an ein Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: "Wir haben die Erde von unseren Eltern geerbt und von unseren Kindern geliehen." Das, so der Fördervereinsvorsitzende, schaffe die Verpflichtung, alles zur Förderung der Kinder zu tun.

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